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Magdeburg, 07. Februar 2007
Steuer-Schecks rechtzeitig einreichen!

Magdeburg.

 

Bevor die ersten Steuerzahlungen 2007 fällig werden, soll auf eine wichtige Gesetzesänderung aufmerksam gemacht werden. Durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 wurde die Abgabenordnung dahingehend geändert, dass eine Zahlung bei der Hingabe oder Übersendung eines Schecks erst drei Tage nach dem Eingang des Schecks  als wirksam entrichtet gilt. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, müssen Schecks künftig rechtzeitig eingereicht werden.

 

Bisher war es so, dass die Zahlung bei Übergabe eines Schecks am Tag des Scheckeingangs wirksam geleistet war. Ab sofort gilt die Zahlung auch bei Übergabe eines Schecks erst drei Tage nach Scheckeingang als wirksam geleistet.

 

Damit reicht es fortan nicht mehr aus, wenn erst am Fälligkeitstag oder ein/zwei Tage früher ein entsprechender Scheck an das Finanzamt oder eine andere Behörde übergeben wird – in diesen Fällen können nunmehr Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung festgesetzt werden.

 

Für den jetzt bevorstehenden Hauptsteuertermin am 15. Februar (u. a. Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben) bedeutet dies: Bei einer Zahlung per Scheck gilt diese nur dann als pünktlich geleistet, wenn der Scheck spätestens am 12.02.2007 beim Zahlungsempfänger eingegangen ist. Die Übergabe oder der Eingang des Schecks ab dem 13.02.2007, für die Fälligkeit 15.02.2007, führt in der Regel zur Entstehung von Säumniszuschlägen.

 



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