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Leverkusen, 23. Februar 2007

Wohngeldproberechner im Netz

 

Ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld vorliegt, kann jedermann ab sofort in anonymisierter Form am heimischen PC über den „Wohngeldproberechner“ abklären: Dieses Angebot wurde vom NRW-Ministerium für Bauen und Verkehr ins Internet gestellt und ist jetzt per Verlinkung auch über die städtische Homepage www.leverkusen.de erreichbar. Darüber hinaus stellt das Land auch Antragsvordrucke und weitere umfangreiche Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

 

Wer sich auf direktem Wege über die Homepage des Landes informieren will, kann dies auch über www.mbv.nrw.de tun.

 

 

 



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