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Münster, 28.02.2007

Greifvogeljagd ist illegal
Amt für Grünflächen und Umweltschutz bittet um Hinweise

Münster (SMS) Der Habichtkorb mit der lebenden Taube als Köder stand verborgen hinter einem Gewächshaus an einer Schuppenwand. Einem Spaziergänger fiel die Falle auf. Er alarmierte die Polizei und das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz, das die Falle sicherstellte, bevor ein Greifvogel darin gefangen werden konnte. "So etwas ist verantwortungslos", sagt dazu Matthias Genius vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz. "Greifvögel und andere heimische Arten stehen unter strengem Schutz. Dass sie gefangen oder getötet werden, ist nicht zu entschuldigen und nicht hinnehmbar."

Im obigen Fall hatte ein Taubenzüchter den Habichtkorb aufgestellt, um seine Tauben zu schützen. Schwarze Schafe unter den Züchtern oder auch unter Jägern gibt es immer wieder. Manchmal werden die geschützten Wildtiere gefangen, weil Händler oder Präparatoren viel Geld damit verdienen können – mit lebenden wie mit toten Tieren. Doch die Verfolgung ist illegal. Wer geschützte Tiere fängt, vergiftet oder auf andere Weise tötet, begeht eine Straftat.

Tierschützer verurteilen ein solches Vorgehen massiv. In der so genannten Düsseldorfer Erklärung von 2005 wehren sich die Naturschutzverbände, der Landesjagdverband und das Umweltministerium NRW entschieden gegen die illegale Jagd. Die Kreisjägerschaft Münster schließt sich der Erklärung an. Der Vorsitzende Hubert Grosse-Kleimann: "Wir verurteilen die Verfolgung von Greifvögeln aufs Schärfste."

Wirksamen Schutz für die Vögel können die städtischen Umweltschützer allerdings nur leisten, wenn die Bürgerinnen und Bürger mithelfen. Daher bittet Matthias Genius um Nachricht unter der Telefonnummer 4 92-67 15, wenn jemand eine Beobachtung machen sollte, die auf illegale Machenschaften hinweist. Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz leitet Hinweise gegebenenfalls an die Polizei weiter.

Foto: Habichtsfalle Foto: Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.


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Habichtsfalle

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