Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Haushaltssatzung 2007
Im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung 2007 wird der Stadtrat mit der Entscheidung über die kommunalaufsichtlichen Auflagen (Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 2. Febr. 2007) befasst. Die Verwaltung hat dazu eine Drucksache erarbeitet, die folgende Punkte der Landesverfügung berücksichtigt:
- Es wird angeordnet, dass spätestens bis zum 30. Juni 2007 ergänzende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beschließen sind, die den vollständigen Ausgleich es Haushaltes spätestens 2015 sicher stellen.
- Durch den Oberbürgermeister wird eine Haushaltssperre verfügt, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entsehen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist bzw. die unaufschiebbare Aufgaben oder Maßnahmen mit einem Zuwendungssatz von mindestens 70 % finanzieren. Die Haushaltssperre gilt vorerst bis zum Beschluss weiterer Konsolidierungsmaßnahmen.
- Die Genehmigung für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderung wird versagt.
- Verpflichtungsermächtigungen werden nur genehmigt, sofern damit Vorhaben finanziert werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist, die unaufschiebbar sind oder mit mindestens 70 % gefördert werden.
Sofern der Stadtrat den Verfügungen des Landes beitritt, ergeben sich durch eine Haushaltssperre u.a. folgende Konsequenzen für den Verwaltungshaushalt:
- Einstellungsstopp
- Streichung von Zuschüssen an Kultur- und Sportvereine
- Streichung von Zuschüssen für Gemeinwesenarbeit, Jugendprojekte, Magdeburg-Pass
- Streichung von Mitteln für Arbeitsmarktprojekte
- Streichung von Projekten wie Fortführung „Jahr der Wissenschaft“, „Magdeburg überrascht“, „Kulturstadt Magdeburg“
- Kürzung der Budgets der einzelnen Dezernate.
Aufgrund der Verfügungen des Landes zum Vermögenshaushalt hat die Verwaltung die Prioritätenliste aktualisiert. Sie muss ebenfalls vom Stadtrat beschlossen werden.
Aktualisiertes Feuerwehrkonzept
Die Landeshauptstadt hat ihr Feuerwehrkonzept fortgeschrieben und dabei insbesondere die Festlegungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt. Darüber hinaus sollen Leistungen wie die Wartung von Feuerlöschern und Steigleitungen künftig vergeben werden. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen muss der Stadtrat das aktualisierte Feuerwehrkonzept beschließen.
Neue Gebührensatzung Rettungsdienst
Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene neue Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalts erfordert die Überarbeitung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst in der Landeshauptstadt. Die Gebühren wurden für den Zeitraum Januar bis Dezember 2007 neu kalkuliert und mit den Leistungserbringern und Kostenträgern abgestimmt. Der Stadtrat muss die neue Gebührensatzung beschließen.
B-Plan „Buttergasse“
Der Bebauungsplan Nr. 235-2 „Buttergasse“ soll geändert und als Satzung beschlossen werden. Mit der Änderung wird der festgesetzte Nutzungszweck als Markthalle aufgehoben. Die im Rahmen der öffentlichen Beteiligung eingebrachten Hinweise und Anregungen erfordern keine Einzelbeschlüsse. Der Stadtrat muss dem Abwägungsergebnis zustimmen und den B-Plan als Satzung beschließen.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de verfügbar.
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