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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.02.2007
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Hecken, Wallhecken, Gebüsche jetzt nicht mehr schneiden
Dieses Verbot gilt bereits seit 1975. Es soll helfen, notwendige Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten vieler Vogelarten, aber auch von Säugetieren und Insekten zu erhalten. Das heißt aber nicht, dass auf jegliche Garten- und Landschaftspflege verzichtet werden muss: Erlaubt sind alle notwendigen Pflege- und Formschnitte, die zum Beispiel aus Gartengestaltungsgründen oder aus Gründen des Nachbarschaftsrechts oder der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Jede Schnittmaßnahme sollte allerdings so zurückhaltend wie möglich vorgenommen werden, um weder das Brutgeschäft, noch die Aufzucht von Jungen zu beeinträchtigen. Wer unsicher ist bei der Auslegung des Gesetzes oder andere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die Untere Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises, Tel. 02351/966-6400, oder an die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn, Tel. 02371/217-2942 oder -2946, wenden. Übrigens: Einzelbäume, für die eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung vorliegt, können jederzeit gefällt werden, wenn sich keine genutzten Nester darin befinden. Stutzen oder massiver Rückschnitt (auch von Birken) ist ganzjährig genehmigungspflichtig. Wer hier unsicher ist, sollte bei der Abteilung Natur und Umwelt nachfragen. |
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