Verpflichtungserklärung bei Einladung von ausländischen Gästen – Anträge jetzt in den Bürgerbüros
Viele ausländische Staatsbürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Zur Beantragung des Visums wird u.a. der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes für den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland gefordert. Anträge dafür sind ab sofort in den Bürgerbüros erhältlich.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind - bis auf sehr wenige Ausnahmen - Gäste aus den EU-Ländern und einer Reihe von Staaten, die mit Deutschland einen visumfreien Aufenthalt auf Gegenseitigkeit zu touristischen Zwecken vereinbart haben.
Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes für den ausländischen Gast kann unter anderem durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Gastgebers in Deutschland erbracht werden. Der Unterzeichner einer Verpflichtungserklärung muss gemäß Aufenthaltsgesetz für sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes einschließlich der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufkommen.
Ab sofort können Anträge auf Verpflichtungserklärungen in den vier großen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg gestellt werden.
Bürgerbüro-Mitte, Breiter Weg 222 Tel. 0391 540 43 63
Bürgerbüro-Süd, Otto-Baer-Str. 8 Tel. 0391 540 33 60
Bürgerbüro-West, Bruno-Beye-Ring 32 Tel. 0391 540 49 59
Bürgerbüro-Nord, Lübecker Str. 32 Tel. 0391 540 62 79
Öffnungszeiten: Montag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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