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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel verlängert

05. März 2007

Die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe) ist bis Ende Oktober verlängert worden. Auf diese Entscheidung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Leer hin. Bislang war die Vorschrift bis Ende Februar begrenzt.

Die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest sieht vor, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden müssen. Schutzvorrichtung bedeutet, dass die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden müssen.

Die Landkreise können auf Antrag für bestimmte Gebiete eine Freilandhaltung genehmigen. Dies hängt vor allem vom Wildvogelaufkommen ab. Viele Geflügelhalter im Landkreis Leer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Gebiete, in denen das bisher möglich war und weiter möglich ist, wurden von der Landesregierung festgelegt. Eine Übersichtskarte dazu hat der Landkreis per Zeitungsanzeigen und auch in seinem Internetauftritt (www.landkreis-leer.de, im Bereich Ordnung und Verkehr unter "Aktuelles") veröffentlicht. Vor allem im Rheiderland, dem westlichen und nördlichen Moormerland, in den westlichen Teilen Leers und Westoverledingens, im Leda-Jümme-Gebiet und auf Borkum sind Ausnahmen überwiegend nicht möglich, weil sie als "avifaunistisch wertvoll" gelten, also ein hohes Aufkommen an Wildvögeln haben.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

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