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Norden, 08. März 2007

Verkehrsbehördliche Regelungen wegen einer Tanzsportveranstaltung
Lehmweg, In der Wildbahn, Gewerbestraße vom 09. bis 10.03.

Am 10.03.2007 findet in der Sporthalle des Schulzentrums Wildbahn eine Tanzsportveranstaltung statt. Wegen der erwarteten Anfahrt vieler Besucher mit dem Pkw wurden folgende verkehrsbehördliche Regelungen getroffen:

 

Zur Sicherstellung der Rettungswege wird in den angrenzenden Straßenzügen Lehmweg, In der Wildbahn, Gewerbestraße (östl. Straßenast) sowie im Bereich der Umfahrt vor dem Schulgelände jeweils ein einseitiges Haltverbot angeordnet. Die mittlere Verbindungsstraße der Umfahrt ist hiervon ausgenommen.

Die Umfahrt vor dem Schulgelände (einschl. mittlere Verbindungsstraße) wird durch entsprechende Beschilderung als Einbahnstraße ausgewiesen.

Diese Regelungen gelten von Freitag, den 09.03.2007, 14.00 Uhr, bis Sonnabend, den 10.03.2007, 23.00 Uhr.

Die gesamte Zufahrt zum DLRG-Rettungsschuppen wird mittels Absperrschranken  sowie einer Zusatzbeschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und„Feuerwehrzufahrt“ für jegliche unbefugte Inanspruchnahme gesperrt. Diese Regelung gilt lediglich am Sonnabend, den 10.03.2007, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

 

Sämtliche Verkehrsteilnehmer in dem genannten Bereich werden gebeten, sich unbedingt an die getroffenen Regelungen zu halten. Zur Sicherstellung der Rettungswege werden in den genannten Zeiten Kontrollen durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge ggfs. kostenpflichtig entfernt werden müssen.

 

Für Rückfragen bzgl. der Verkehrsregelungen steht Ihnen der Fachdienst Umwelt und Verkehr unter den Rufnummern 923 314 oder 923 305 gerne zur Verfügung.  

 



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