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Bürgermeister kommentiert Einlenken von Geuting

Borken - 09. März 2007. Bürgermeister Rolf Lührmann hat in einer ersten Stellungnahme die Erklärung des früheren Rechnungsprüfungsamtsleiters Paul Geuting, die Vorwürfe gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) nicht mehr aufrecht erhalten zu wollen, begrüßt.

Die GPA ist von ihrer Rechtsstellung her eine „rechtsfähige Anstalt“ des öffentlichen Rechts und untersteht dem Innenministerium. Geuting hatte in einem Schreiben an die Vereinigung der Leiter von Rechnungsprüfungsämtern behauptet, dass das Ergebnis des Vortrages (gehalten in der Ratssitzung am 7.2.) von Herrn Termath, einem Mitarbeiter der GPA, „gekauft“ gewesen sei, um die Verwaltungsvorstands-meinung zu untermauern.

Bereits am Freitag vergangener Woche hatte Bürgermeister Lührmann Geuting das Schreiben der GPA zukommen lassen. In dem Schreiben fordert die GPA Geuting auf, die Angelegenheit unverzüglich richtig zu stellen und künftig die Behauptung zu unterlassen, das Ergebnis des Gutachtens sei gekauft gewesen. In den Schreiben heißt es weiter: „ Wir (die GPA) würden es begrüßen, wenn Herr Geuting dies uns gegenüber unverzüglich erklärt. Sollte er hierzu nicht bereit sein, sehen wir uns gezwungen, im Wege der einstweiligen Verfügung gegen ihn vorzugehen.“

Lührmann betont in diesem Zusammenhang, dass es in seiner umfangreichen Stellungnahme vor dem Rat am Montag dieser Woche darum gegangen sei, den Sachverhalt umfassend darzustellen. Dazu gehöre auf der einen Seite die Bewertung eines Fehlers des Ersten Beigeordneten Middel und auf der anderen Seite das Verhalten des ehemaligen Rechnungsprüfungsamtsleiters Geuting, der neben dem Vorwurf gegenüber der GPA in den letzten Wochen mehrfach gegen Regelungen in der „Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanwesung“ verstoßen habe. Lührmann stellte klar, dass der Regelverstoß des Ersten Beigeordneten Middel es aus seiner Sicht in keiner Weise rechtfertige, eine Entfernung aus dem Dienst gegen den Willen des Betroffenen anzudenken. Allerdings stelle sich nach der Erklärung von Middel in der Ratssitzung vom 5.3. die Frage, ob es aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Funktionsfähigkeit der Verwaltung jetzt nicht zu einer raschen Entscheidung kommen müsse.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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