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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.03.2007


Anmeldefrist für Osterfeuer endet am 23. März!

Iserlohn. Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten und die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen daher nochmals darauf hin, dass seit 1997 Genehmigungen für Osterfeuer nur erteilt werden, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Die Genehmigungen sind zudem an strenge Auflagen gebunden.

Die Anträge für Osterfeuer müssen schriftlich mit genauen Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens beim Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, eingehen. Die Anmeldefrist endet am Freitag, 23. März. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte gibt’s bei Ortrun Davis unter Telefon 02371/217-1617.



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