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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.03.2007
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Anmeldefrist für Osterfeuer endet am 23. März! Die Anträge für Osterfeuer müssen schriftlich mit genauen Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens beim Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, eingehen. Die Anmeldefrist endet am Freitag, 23. März. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte gibt’s bei Ortrun Davis unter Telefon 02371/217-1617. |
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STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de |
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