16. März 2007. Am Dienstag, 13. März, wurden elf Hundwelpen (zehn Welpen waren 6 1/2 Wochen und ein Welpe erst 4 1/2 Wochen alt!) aus dem Kofferraum eines rumänischen Kleinwagens aus tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Gründen auf Anweisung des zuständigen Amtstierarztes fortgenommen und anderweitig untergebracht.
Zwei Welpen waren bis zum Eintreffen des Amtstierarztes schon an die neuen Besitzer ausgeliefert. Die für den Wohnsitz der neuen Besitzer zuständigen Veterinärämter wurden unverzüglich benachrichtigt.
Aus Tierschutzgründen sind Welpen, jünger als acht Wochen und ohne Begleitung der Mutter, grundsätzlich nicht transportfähig. Dies schreibt die nationale Tierschutztransportverordung und ebenfalls die EU-Verordung 1/2005 vor.
Die Hunde wurden zu Handelszwecken nach Deutschland verbracht. Damit gelten nicht die erleichterten Bedingungen für den Transport von Hunden im Reiseverkehr, entsprechend der EU-Verordnung 998/2003. Es gelten die Bestimmungen der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung nach der Hunde, die jünger als drei Monate sind, von einem Heimtierausweis begleitet sein müssen, im dem der beauftragte Tierarzt 24 Stunden vor dem Versand bestätigt, dass eine klinische Untersuchung erfolgte und dass das Tier frei von sichtbaren Krankheitszeichen und transportfähig ist. Da die Tiere aber jünger als 8 Wochen waren hätte eine Transportfähigkeit nicht bescheinigt werden können. Für alle Hund fehlte zudem die tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Haltererklärung, nach der die Hunde keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren hatten. Damit soll einer Tollwutverschleppung vorgebeugt werden.
Im Kreis Cluj (Klausenburg), aus der die Hunde stammen, wurden im Jahr 2005 27 Fälle von Tollwut registriert, davon zehn Fälle bei Haustieren. Bei einem der Welpen handelt es sich um einen „Straßenhund“, dessen Herkunft, Abstammung und Kontakt zu wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt sein können, völlig ungeklärt ist.
Durch die zuständige Behörde wird zur Zeit ebenfalls geprüft, ob es sich in dem vorliegenden Fall um einen erlaubnispflichtigen gewerbsmäßigen Hundehandel handelt. Der Züchter der Hunde hatte schon mehrere Würfe über das Internet unter www.enimal.de und www.in-berlin-brandenburg.com angeboten und auch für den Sommer einer neuen Wurf angekündigt.
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