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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.03.2007
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“Wer nichts wird, wird Wirt”? - Wohl kaum! - Gastronomie als Unternehmen unterliegt hohen Anforderungen und Kontrollen - Ordnungsamt bietet Beratung an Im Stadtgebiet Iserlohn gibt es rund vierhundert Gaststätten und gaststättenähnliche Betriebe. Neben den klassischen Restaurants zählen dazu die Schankwirtschaften, Diskotheken, Imbissbetriebe, Trinkhallen, Kioske, Cafés und Eisdielen. Nicht nur das Angebot kulinarischer Köstlichkeiten lockt die Besucher an. Gaststätten sind auch Kommunikationszentren, in denen man sich trifft, kennenlernt, tanzt, flirtet, plaudert und einen Teil seiner Freizeit nach einem anstrengenden Arbeitstag verbringt, um sich zu entspannen. Gastronomen sind auch als Unternehmer gefordert. Sie sind zugleich Einkäufer, Verkäufer, Werbefachmann, Steuerfachmann und vieles mehr. Wer erfolgreich einen gastronomischen Betrieb leiten oder in der Gastronomiebranche eine Existenz gründen möchte, muss sich nicht nur Gedanken um “seine” Zielgruppe und das entsprechende Kneipenambiente machen, sondern sich auch im Behörden- und Formular-Dschungel zurechtfinden. Angehende Gastronomen werden dabei unterstützt von der Initiative der Landesregierung NRW "GO! Das Gründungsnetzwerk NRW". Ansprechpartner für das Gründungsnetzwerk ist im Iserlohner Rathaus am Schillerplatz Ingo Brandt beim Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Zimmer 313), Tel. 02371/217-1614. Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt dafür eine Konzession. Die gibt es beim Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten der Stadt. Von dort werden auch die Iserlohner Gaststätten regelmäßig kontrolliert. Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes prüfen dabei die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, damit gewisse Standards wie zum Beispiel das regelmäßíge Reinigen der Bierleitungen sichergestellt sind. Aber auch der Jugendschutz steht bei den Kontrolleuren ganz oben auf der Liste. Sie überprüfen, ob sich Jugendliche möglicherweise außerhalb der zulässigen Zeiten in Gaststättenbetrieben aufhalten und ob die Gastwirte das Abgabeverbot alkoholischer Getränke an Jugendliche einhalten. Ein weiteres Augenmerk wird auf die Bestimmung gelegt, “dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer verabreicht werden darf, als das billigste alkoholische Getränk”. Hier begrüßen die städtischen Ordnungshüter ausdrücklich die Initiative der Kinderlobby, die fordert, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger angeboten werden soll, als das preiswerteste alkoholische Getränk. Auch die "Tür" in Diskotheken wird überwacht. Schließlich soll nur kompetentes Fachpersonal die Sicherheit dort gewährleisten. Gastronom zu sein heißt also nicht, mal eben eine "Kneipe aufzumachen" und den "schnellen Euro" zu verdienen. Der Betrieb einer Gaststätte insbesondere mit Alkoholausschank ist an eine Menge von Vorschriften gebunden. Der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten empfiehlt daher, vor Übernahme oder Neueröffnung einer Gaststätte zu einem Beratungsgespräch ins Iserlohner Rathaus zu kommen. Ansprechpartner sind Michael Goldhahn (Zimmer 315), Tel. 02371/217-1613, und Roland Ihlbrock (Zimmer 314), Tel. 217-1031. |
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