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Osterfeuer anmelden

Borken - 26. März 2007. Bald lodern sie wieder, die Osterfeuer. Immer mehr Vereine, Nachbarschaften und Bürgergruppen besinnen sich auf dieses Brauchtum. „Wir haben nichts dagegen, sofern bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden", sagt Martina van Wesel, zuständige Abteilungsleiterein im Borkener Ordnungsamt. „Osterfeuer sind nicht genehmigungs-, aber anzeigepflichtig.“

Eine Mitteilung an das Ordnungsamt über Datum, Ort und Dauer des Feuers und das Benennen eines Verantwortlichen genügt. Zu den Verhaltensregeln: Dritte dürfen durch das Feuer nicht erheblich belästigt oder gefährdet werden. Apropos Gefährdung: Die sollte natürlich für sich selbst und auch für alle anderen ausgeschlossen sein, die aktiv oder passiv am Osterfeuer beteiligt sind. Veranstalter sollten darauf achten, dass keine Flammen übergreifen.

Abfälle oder mit Farben beziehungsweise Lasuren behandelte Hölzer, Autoreifen und dergleichen dürfen als Brennmaterial nicht verwendet werden. Eine Löschmöglichkeit sollte für den Notfall bereit stehen. Am besten, so die Empfehlung aus dem Rathaus, sei es, die Reisigberge erst kurz vorher aufzuschichten. Andernfalls sollten die Haufen gewendet werden, weil erfahrungsgemäß kleine Nagetiere und Vögel in den aufgeschichteten Haufen Unterschlupf suchen. Weitere Informationen erteilt Martina van Wesel, Tel. 02861/939-166.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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