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Leverkusen, 11. April 2007

Umwelttipp für den Monat April:Partikelfilter zum Nachrüsten

Neuigkeiten für Besitzer von Dieselfahrzeugen: Am 1. April 2007 ist das Gesetz zur Förderung von Partikelfiltern in Kraft getreten. Rückwirkend vom 1. Januar 2006 an bis Ende 2009 wird die Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-PKW mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 € gefördert.

Außer den positiven Auswirkungen für die Umwelt hat der nachträgliche Filtereinbau auch praktische Vorteile.
Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter dürfen in den wegen der hohen Feinstaubbelastung geplanten Umweltzonen (z. B. Köln, Düsseldorf, Ruhrgebiet) fahren. Ausserdem steigt der Verkaufswert des Fahrzeugs mit eingebautem Partikelfilter. Es lässt sich auch Geld sparen, denn es muss kein Steueraufschlag auf die Kfz-Steuer gezahlt werden. Ab 1. April 2007 beträgt der Aufschlag 1,20 € je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Halter von Dieselfahrzeugen sollten sich an eine  Werkstatt wenden, ob eine Nachrüstung in Betracht kommt. Die Kosten hierfür dürften in etwa bei 500 bis 850 € liegen.

Ist der Filtereinbau erfolgt, geht’s zur Kfz-Zulassungsstelle. Dort wird nach Vorlage der Fahrzeugpapiere, der Werkstattrechnung und der Bescheinigung des Filterherstellers über die Erfüllung der Voraussetzungen für die steuerliche Förderung die Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgenommen und das Finanzamt informiert, das die 330 € Förderung mit der KFZ-Steuer verrechnet.



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