Die aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1.1.2005 entstandene Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird bekanntermaßen in drei Organisationsmodellen umgesetzt. Grundsätzlich sind die beiden Träger der Leistungen (Arbeitsagentur und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert. In wenigen Fällen führen sie die Aufgaben der Grundsicherung aber auch in getrennter Trägerschaft durch. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Experimentierklausel die Aufgabenwahrnehmung durch zugelassene kommunale Träger in einer Hand erprobt, das so genannten Optionsmodell.
Die Optionskommunen handeln eigenverantwortlich und entscheiden über Integrationsmaßnahmen ohne zentrale Vorgaben oder Weisungen der Nürnberger Bundesagentur. Sie richten den Vermittlungs- und Integrationsprozess individuell an den Förderbedürfnissen der Kunden sowie dem Bedarf der örtlichen Wirtschaft aus. Diese größere Autonomie erlaubt Flexibilität und gibt ihnen Raum für kreative Ideen.
Seit Anfang 2006 führt der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit den 69 Optionskommunen einen Kennzahlenvergleich zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV durch. Unterstützt werden sie dabei durch die Bertelsmann-Stiftung. „Die dreizehn niedersächsischen Optionslandkreise haben hierbei wichtige Vorarbeit geleistet“, so der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer. „Aus den Anfängen eines niedersächsischen Kennzahlensets ist das Projekt ‚Benchmarking der Optionskommunen’ entstanden. Gleichzeitig bildet der Kennzahlenvergleich eine wesentliche Basis für die strategische Steuerung zur Optimierung der Verwaltungs- und Vermittlungsprozesse in den Optionskommunen.“
„Das im Rahmen des Projekts erarbeitete Kennzahlenset ist ausschließlich zum Vergleich der Optionskommunen untereinander angelegt“, stellt Hubert Meyer ausdrücklich fest, „und ein Wettbewerb um die besten Ideen zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Es gilt, erfolgreiche Beispiele ausfindig und den anderen Kommunen zugänglich zu machen. Ein Vergleich mit den Arbeitsgemeinschaften ist auf Grund des gewählten Ansatzes nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.“
Der Systemvergleich zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen wird im Rahmen der gesetzlich verankerten Evaluation durch das Bundesarbeitsministerium durchgeführt. Erste Ergebnisse zu Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Trägermodelle sollen Ende 2008 vorliegen.
Der Ideenwettbewerb der Optionskommunen, so Hubert Meyer, biete als lernendes System die Möglichkeit zur Selbstkontrolle, Aufdeckung erfolgreicher Modelle und Optimierung der eigenen Prozesse. „Jede Optionskommune sieht, wo sie steht und wo sie noch Verbesserungsbedarf hat.“
Erste gute Ansätze haben sich besonders bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gezeigt. So ist eines der vier Beispiele, die auf der Ebene des Deutschen Landkreistages besonders hervorgehoben worden sind, die MaßArbeit des Landkreises Osnabrück. Erfolgsfaktoren sind in Osnabrück, wie auch in allen anderen Fällen, ein funktionierendes Netzwerk in der Region, in das insbesondere die kommunale Jugendhilfe einbezogen ist, eine intensive persönliche Betreuung und Begleitung der Jugendlichen zum Beispiel in Form von aufsuchender Sozialarbeit und ein längerfristiges gestuftes und vielfältiges Maßnahmeangebot. In Osnabrück setzen die Aktivitäten bereits präventiv am Übergang von Schule zu Beruf ein und versuchen so, Arbeitslosigkeit möglichst von vornherein zu verhindern.
Als ein anderes von vielen guten Beispielen, die einen Eindruck davon vermitteln, wie kreativ die Modelle und Konzepte vor Ort sind, wird im Jahresbericht 2006 der Optionskommunen die Zusammenarbeit des Landkreises Osterholz mit einer überregionalen Gründerwerkstatt für Existenzgründungen hervorgehoben.
„Das dezentrale Konzept der Option“, so Hubert Meyer zusammenfassend, „bietet den nötigen Raum für individuelle und passgenaue Konzepte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.“
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