Wegen der anhaltend trockenen Witterungslage weist das Ordnungsamt des Landkreises Leer auf eine erhöhte Waldbrandgefahr hin. Nach der gültigen Verordnung zur Verhütung von Waldbränden ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Die Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege sollten nicht verlassen werden. Weiterhin ist es nicht erlaubt, außerhalb gekennzeichneter Parkplätze zu halten oder zu parken. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Kreisverwaltung appelliert, die Bestimmungen der Verordnung einzuhalten, um Wald-, Moor- und Flächenbrände zu verhindern und Schäden von der Umwelt abzuhalten.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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