Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 27. April 2007

1. Mai: Kein Alkohol in Kinderhände

Städtisches Jugendamt appelliert an Erwachsene / Beteiligung an Aktion „Vollrausch – ohne mich!“

Bocholt (pd).

Scharen von Jugendlichen und Erwachsenen zu Fuß mit Bollerwagen oder auf dem Rad unterwegs – und im Gepäck reichlich Alkohol. Dieses Bild zeigt sich Jahr für Jahr am 1. Mai auf den Wander- und Wirtschaftswegen in der Region. Das Bocholter Fachbereich für Jugend, Familie und Sport mahnt deshalb im Vorfeld des diesjährigen Maifeiertages zum Jugendschutz.

Die legale Droge Alkohol gehöre in unserer Region zum Feiern oft einfach dazu. Wenn Jugendliche mit Alkohol experimentierten, dann immer mit Blick auf die Erwachsenen. Ullrich Kuhlmann vom Jugendamt appelliert daher an die Vorbildfunktion Erwachsener, "die bestehenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten." Der Jugendschutz wirke nur dann, wenn die Erwachsenen die vorgegebenen Grenzen konsequent einhielten, wenn sie selbst ein gutes Vorbild abgäben, bei Bedarf Zivilcourage zeigten und sich bei Missachtung der Vorschriften aktiv einmischten.

 

Alkohol müsse für Kinder ein Tabu sein, denn ihr Körper reagiere viel empfindlicher als der eines Erwachsenen, so dass bei ihnen die Gefahr körperlicher und psychischer Schäden bis hin zur Alkoholvergiftung deutlich höher sei.

 

Das Jugendschutzgesetz setzt klare Grenzen zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche. So dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinerlei alkoholische Getränke erhalten, für branntweinhaltige Getränke gilt sogar eine Altersgrenze von 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique Alkohol an jüngere unterhalb der jeweiligen Alterbeschränkung weitergibt, macht sich strafbar.

 

Eltern empfiehlt die Verwaltung, offen mit ihren Kindern über Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren zu sprechen. Kuhlmann: „Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Aufklärung bringe mehr als bloße Verbote. Gerade Jugendliche brauchen Eigenverantwortung, die aber nicht gleichbedeutend mit Grenzenlosigkeit und Gleichgültigkeit ist.“

 

Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern absprechen, welche Getränke am 1. Mai mitgenommen werden. Als Richtlinie gelte das Jugendschutzgesetz. Auch der Einzelhandel sowie Festveranstalter und Gastwirte sind verpflichtet, bei Abgabe von alkoholischen Getränken – auch im Vorfeld des 1. Mai – die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

 

Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat im Rahmen einer Kampagne unter dem Motto „Vollrausch...ohne mich!“, an der auch die Stadt Bocholt mitwirkt, verschiedene Informationsmaterialien zum Thema für Jugendliche und für Ausrichter von Veranstaltungen entwickelt. Informationen dazu geben Regina Kasteleiner und Reinhild Wantia vom Kreis unter Tel. 02861 / 82 11 54.

 

Weitere Informationen zum Thema Alkohol und Jugendschutz gibt es bei Ullrich Kuhlmann von der Stadt unter Tel. 02871 / 953533 sowie beim Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 22 37, beim Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Borken, Tel. 02861 / 900 88 83, sowie bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Kreises Borken, Tel. 02861 / 82 10 86 und 82 10 88.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ullrich Kuhlmann, Fachbereich Jugend, Familie, Sport, Tel. 02871/953-533


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