Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Keine Produkte aus Kinderarbeit
Mit einem Grundsatzbeschluss des Stadtrates will die Landeshauptstadt sich verpflichten, künftig bei Ausschreibungen nur Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Weltweit gehen nach Schätzungen des internationalen Kinderhilfswerkes „terre des hommes“ bis zu 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren einer regelmäßigen Arbeit nach. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) hat sich u.a. der Abschaffung von ausbeuterischer Kinderarbeit verschrieben. Die ILO-Konvention 182, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, definiert folgende Formen als ausbeuterische Kinderarbeit:
- alle Formen der Sklaverei und Sklaverei-ähnlicher Praktiken wie Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung
- Heranziehung zur Prostitution, Herstellung von Pornografie und pornografischen Darbietungen
- Heranziehung zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere Gewinnung von Drogen und Drogenhandel
- Arbeit, die ihrer Natur nach oder auf Grund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, für die Gesundheit, die Sicherheit oder die moralische Festigung von Kindern schädlich ist.
Die Vergabeordnung des Landes Sachsen-Anhalt enthält keine Ausführungen zur Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte für die Beschaffung von Produkten durch Kommunen. Deshalb soll die Aufnahme von sozialen Beschaffungskriterien über einen Stadtratsbeschluss geregelt werden. Die Bedingung „hergestellt ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ soll als besondere Vertragsbedingung bei der Vergabe von Beschaffungsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen aufgenommen werden.
Grundsteuer B
Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Jan. 2007 um 4,45 % auf 470 v.H. zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt seit dem Haushaltsjahr 1999 in Magdeburg 450 v.H., die Grundsteuer B wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Betroffen von der Erhöhung sind Grundstückseigentümer und über die Betriebskosten die Mieter.
Bei einer 70 m² großen Mietwohnung beträgt die Grundsteuer bei dem Hebesatz von 450 v.H. 105,00 Euro im Jahr. Durch die Anhebung des Hebesatzes auf 470 v.H. steigt die Grundsteuerbelastung um 4,60 Euro auf 109,60 Euro.
Gewerbetreibende, bei denen die Grundsteuer für ein kleines Betriebsgrundstück derzeit etwa 2.200,00 Euro beträgt, würden bei einem Hebesatz von 470 v.H. ca. 100,00 Euro mehr zahlen. Für größere Betriebsgrundstücke mit einer Grundsteuer von etwa 220.000,00 Euro steigt die Grundsteuer um ca. 9.800,00 Euro.
Für das Jahr 2007 sind derzeit ca. 25,8 Mio. Euro auf der Grundlage des Vorjahres-Hebesatzes vorläufig festgesetzt. Eine Anhebung des Hebesatzes um 4,45 % führt ab 2007 zu Mehreinnahmen von ca. 1,15 Mio. EUR. Erstellung und Versand der Grundsteuerbescheide werden einmalig ca. 45.000,00 Euro kosten.
B-Pläne
In Alt Salbke soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Nahversorgungszentrum aufgestellt werden. Auf dem Areal zwischen Bahnlinie und Hauptstraße befindet sich bereits ein Discounter. Um den Standort zu sichern soll auf dem Gelände ein zeitgemäßer Neubau für diesen Discounter entstehen, in das jetzige Ladengebäude könnten kleiner Geschäfte einziehen. Durch die Neugestaltung des Grundstückes soll zudem die Zufahrt zum Nahversorgungszentrum übersichtlicher und besser erreichbar gestaltet werden.
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ sollen die durch Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise und Anregungen abgewogen werden. Dort sollen Einfamilienhäuser entstehen.
Auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betriebshof Abfallwirtschaftsbetrieb Marschweg 33/Rothenseer Straße 77“sollen die durch Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise und Anregungen abgewogen werden. Mit dem B-Plan sollen die Zufahrten zum Betriebshof des Abfallwirtschaftsbetriebes und die interne Flächennutzung verbessert werden.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de einsehbar.
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