Frauenstammtisch zum Gleichbehandlungsgesetz

03.05.2007 | Herten

Am ersten Sonntag im Mai im Schlosscafé

Seit Mitte vergangenen Jahres gilt das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Mit diesem Gesetz sollen Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung verhindert werden.

Es gilt nicht nur für das Berufsleben. Wenn aber Frauen Indizien dafür haben, dass sie benachteiligt wurden, weil sie Frauen sind, können sie dagegen klagen. Was bedeutet das AGG nun für die Frauenförderung?

Darüber diskutiert der Frauenstrammtisch am kommenden Sonntag im Schlosscafé. Alle Hertenerinnen sind eingeladen, sich von 11 bis 13 Uhr an den regen Diskussionen zu beteiligen.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de