Kreis Steinfurt. Das Schuljahr 2007/2008 steht vor der Tür, und viele Schülerinnen und Schüler beginnen einen neuen Abschnitt ihrer Ausbildung. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab der Klasse 10 förderungsfähig (die gymnasiale Oberstufe jedoch in der Regel nicht). Nicht förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Das „Schüler-BAföG“ wird vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt bearbeitet. Darüber hinaus gewährt das Amt auch Leistungen an Studierende, die als „Grenzpendler“ an niederländischen Hochschulen studieren.
BAföG wird an Schülerinnen und Schüler grundsätzlich als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende erhalten die Leistungen je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen.
Wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, hängt die Höhe der Leistung wesentlich vom Einkommen der Eltern ab. Dabei spielen der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine entscheidende Rolle. Maßgebend für Anträge im Jahr 2007 ist das Elterneinkommen des Jahres 2005. Unter Umständen kann BAföG auch „elternunabhängig“ gewährt werden, falls vorher bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und/oder eine längere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
Es ist nach dem BAföG auch möglich, neben der Ausbildung zu jobben, weil das Einkommen aus diesen Jobs normalerweise unter den gesetzlichen Freibeträgen bleibt.
Wie jedes Jahr sind nach den Ferien längere Bearbeitungszeiten leider unumgänglich. Das Amt für Ausbildungsförderung empfiehlt daher, bereits jetzt Anträge für das neue Schuljahr zu stellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beraten Interessierte gerne persönlich oder telefonisch. Unverbindlich ist dies auch für Studierende an deutschen Hochschulen möglich, die ihre Leistungen jedoch beim zuständigen Studentenwerk beantragen müssen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung sind in der Kreisverwaltung in Tecklenburg, Telefon 05482/70–3511 bis 70–3519, zu erreichen. Weitere Information gibt es auch im Internet unter: www.bafoeg.bmbf.de oder auf den Seiten des Kreises: www.kreis-steinfurt.de.