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Wenn Hautflügler Probleme machen

09. Juli 2007

Hornissen, Hummeln, Wespen – im amtlichen Sprachgebrauch heißen sie Hautflügler. Meistens sind diese Tiere nur lästig. Gefährlich werden sie eigentlich nur dann, wenn sie unter Druck geraten. Wenn die Hautflügler sich aber im Rolladenkasten oder sonst wo im Haus ansiedeln, können sie durchaus Probleme machen. Für den Umgang mit diesen Insekten hat die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde jetzt „Landschaftswarte für den Artenschutz“ bestellt. Sie sollen Bürger bei Fragen beraten.

Nach dem Naturschutzgesetz sind Wespen als „Tiere wild lebender Arten“ geschützt. Hornissen und Hummeln sind außerdem noch nach dem Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Tierarten eingestuft. Es ist verboten, diese Tiere zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten oder Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Wenn es nötig ist, kann das Naturschutzamt Ausnahmegenehmigungen von den Verboten erteilen.

Der Landkreis hat in seinem Internetauftritt unter www.landkreis-leer.de eine Übersicht über die in den einzelnen Gemeinden zuständigen Berater für Hautflügler veröffentlicht. Sie können bei der Kreisverwaltung auch telefonisch unter der Nummer (04 91) 9 26 - 14 18 erfragt werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

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D-26789 Leer


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E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

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