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Leverkusen, 22. Juni 2007

Bewohnerparken in Opladen

Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk K zum 31. Juli ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.

 

Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk H versandt, da die alten Ausweise zum 30. Juni ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

 

Der Bezirk K umfasst folgende Straßen:

 

Adalbertstraße

Augustastraße

Bahnallee

Bahnhofstraße

Friedrich-List-Straße

Goetheplatz

Goethestraße

Humboldtstraße 2 bis 80 und 1 bis 91

Im Hederichsfeld 2 bis 90 und 1 bis 89

Karlstraße

Kölner Straße 52 bis 998 und 55 bis 999

Neustadtstraße

Robert-Koch-Straße

Schillerstraße

Uhlandstraße

Von-Eichendorff-Straße

Wilhelmstraße 2 bis 40 und 1 bis 37

 

 

Zum Bezirk H zählen:

 

Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120

Am Abtshof

An St. Remigius

Auestraße

Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27

Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77

Fürstenbergplatz

Fürstenbergstraße

Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17   u n d   14 - 34a und 21 – 41

Gerichtsstraße

Günther-Weisenborn-Straße

In der Höhle

Kantstraße

Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31

Kämpchenstraße

Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53

Lessingstraße

Münzstraße

Rat-Deycks-Straße

Schöllerstraße

 

 

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.

 

Die Bewohner des Bezirkes H müssen ab 01. Juli mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ?02 14/4 06-36 47, -36 48 oder -36 49.

 

 

 

 

 

 

 



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