Kreis Steinfurt. Aufgrund der Erhöhung des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich ab dem 1. Juli 2007 auch die Regelleistung im SGB II (sogenanntes „Hartz IV“) und der Regelsatz im SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Ab dem 01. Juli 2007 gelten somit folgende Beträge:
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bisher |
Neue Regelleistung ab 1. Juli 2007 |
für den Haushaltsvorstand bzw. Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind |
345,00 € |
347,00 € |
für Ehepartner oder Partner, die zusammenleben, jeweils |
311,00 € |
312,00 € |
für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft |
276,00 € |
278,00 € |
für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
207,00 € |
208,00 € |
für Kinder ab dem 15. Lebensjahr |
276,00 € |
278,00 € |
Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelleistung für die Leistungsempfänger im Kreis nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Juli automatisch angepasst.
Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner in den Sozialämtern bzw. den Fachbereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Steinfurt (StARK - Steinfurt Arbeitsförderung kommunal, Tel. 0 25 51 / 69 24 33 bis - 37 ) zur Verfügung.