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Presseinformation

26. Juni 2007
Höhere Regelleistungen bei „Hartz IV“ und in der Sozialhilfe
Automatische Anpassung für Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII

Kreis Steinfurt. Aufgrund der Erhöhung des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich ab dem 1. Juli 2007 auch die Regelleistung im SGB II (sogenanntes „Hartz IV“) und der Regelsatz im SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

 

Ab dem 01. Juli 2007 gelten somit folgende Beträge:

 

 

bisher

Neue

Regelleistung

ab 1. Juli 2007

für den Haushaltsvorstand bzw. Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind

345,00 €

347,00 €

für Ehepartner oder Partner, die zusammenleben, jeweils

311,00 €

312,00 €

für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft

276,00 €

278,00 €

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

207,00 €

208,00 €

für Kinder ab dem 15. Lebensjahr

276,00 €

278,00 €

 

Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelleistung für die Leistungsempfänger im Kreis nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Juli automatisch angepasst.

 

Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner in den Sozialämtern bzw. den Fachbereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Steinfurt (StARK - Steinfurt Arbeitsförderung kommunal, Tel. 0 25 51 / 69 24 33 bis - 37 ) zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de