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Presseinformation

11. Juli 2007
Unangemeldeter Besuch: Wenn Hartz IV-Empfänger überprüft werden
Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt bekämpft Leistungsmissbrauch
Kreis Steinfurt. 1.100 Beschäftigte arbeiten bei der Kreisverwaltung Steinfurt. Was machen die den lieben langen Tag? In lockerer Folge möchten wir in den nächsten Wochen zeigen, wie ein ganz normaler Tag einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung aussieht. Heute sind wir zu Gast beim Ermittlungsdienst der Steinfurter Arbeitsförderung Kommunal (Stark).

Zwei Personen nähern sich zielstrebig der Tür. Sie klingeln, eine Frau öffnet, fragender Blick: „Guten Tag, wir sind vom Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Dürfen wir hereinkommen?“. „...?“. „Wir würden uns gerne umsehen und feststellen, wie Sie wohnen und wer hier wohnt“. Was sich danach abspielt, gehört zum Alltag der öffentlich Bediensteten, bringt die Besuchten aber oft ziemlich in die Klemme.

 

Mit Zustimmung der Mieter, die in der Regel erfolgt, nehmen die Dienstermittler die gesamte Wohnung in Augenschein. Da wird registriert, ob Herren- oder Damenschuhe im Flur stehen. Vom Schlafzimmer über den Kleiderschrank bis zu den Zahnbürsten wird Hinweisen nachgegangen, wer regelmäßig in der Wohnung lebt. Was ja grundsätzlich Privatsache ist – wenn da nur nicht Hartz IV wäre und der vielgebeugte Begriff der „eheähnlichen“ Gemeinschaften. Hartz IV–Empfänger bekommen nämlich in der Regel mehr Geld vom Staat, wenn sie ohne Lebenspartner leben. Naheliegend, dass Paare ohne Trauschein auf die Idee kommen, sich pro forma zu trennen, indem einer sich zum Beispiel wieder zuhause bei Muttern anmeldet.

 

„Das kommt leider vor“ weiß Jürgen Kockmann, Leiter der Organisationseinheit „Stark“, Steinfurt Arbeitsförderung kommunal, die den gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungsdienst leistet. „Immer öfter bekommen wir Anrufe aus der Bevölkerung, die uns auf einen möglichen Leistungsmissbrauch hinweisen“, so Kockmann. Auch die Sozialämter der Kommunen melden Verdachtsfälle, die sich entweder durch Datenabgleich ergeben oder schlicht dann, wenn Hartz IV Empfänger nie zuhause erreicht werden können. Schlussfolgerung der Behörden: Entweder die Person wohnt nicht dort oder geht tagsüber arbeiten – was genauso verboten ist, sofern diese Einkünfte nicht gemeldet werden.

 

Schwarzarbeit ist das zweite große Ermittlungsfeld der Missbrauchsstelle. Jürgen Kockmann: „Damit wird der Staat gleich doppelt betrogen. Die Leute machen sich nicht nur des Leistungsmissbrauchs, sondern auch der Steuerhinterziehung schuldig.“ Im Rahmen der Verfolgung von Schwarzarbeit wird eine enge Kooperation mit dem Hauptzollamt gepflegt. Zur Ermittlung werden unter anderem eigene Beobachtungen mit Stundenzetteln abgeglichen.

 

Und das Ende vom Lied? Wenn ein Hartz IV Empfänger falsche Angaben macht, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft nachgewiesen oder Schwarzarbeit aufgedeckt wird, kann das richtig Ärger geben. Dass die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zurückgezahlt werden müssen, ist dabei noch das Geringste. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Gerichtsverfahren.

 

Vorbestraft wegen Hartz IV-Missbrauch? Lohnt wirklich nicht – meinen die Mitarbeiter der Missbrauchsstelle und sagen dies auch der jungen Frau nach ihrem Besuch. Mit einem ausführlichen Vermerk werden sie nun weitere Recherchen veranlassen, an deren Ende nur zu oft das zerknirschte Eingeständnis der so Überführten steht.




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
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Ermittlungsdienst des Kreises Steinfurt bekämpft aktiv den Leistungsmissbrauch von Hartz IV-Empfängern.



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de