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Presseinformation

16. Juli 2007
Zur Not bis vors Gericht: Kinder bekommen Beistand vom Kreis
Wenn Eltern sich ums Geld streiten, kann das Jugendamt oft helfen
Kreis Steinfurt. 1.100 Beschäftigte arbeiten bei der Kreisverwaltung Steinfurt. Was machen die den lieben langen Tag? In lockerer Folge möchten wir in den nächsten Wochen zeigen, wie ein ganz normaler Tag einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung aussieht. Heute sind wir zu Gast bei Birgit Revink im Jugendamt.

Verhandlungstermin bei Gericht: Im Namen des Kindes M. hat Birgit Revink, Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes, Klage erhoben. Beklagt wird der junge Mann, welcher bleich und mühsam beherrscht ihr gegenüber, links vom Richter sitzt.

 

Die junge Frau an der Seite von Birgit Revink ist die Mutter des Kindes. Sie gibt an, dass der junge Mann Vater ihres Kindes sei, was dieser jedoch bestreitet mit Hinweis auf das lockere Liebesleben seiner ehemaligen Freundin.

 

Der Richter befragt deshalb die Mutter als Zeugin. Maßgebend ist der sogenannte gesetzliche Empfängniszeitraum, der mit einer unglaublich langen Spanne von fast vier Monaten alle Eventualitäten berücksichtigt. Die junge Frau hat daher bereits zugegeben, dass ein weiterer Mann als Vater in Frage käme. Auf scharfes Nachfragen des Richters hin erklärt die Mutter, dass sie mit noch einem weiteren Mann – na ja. Das Ende vom Lied: Der Richter ordnet einen Vaterschaftstest an, zunächst nur beim Beklagten, erst danach wird weiter geforscht.

 

„So was kommt öfter vor“, erklärt Birgit Revink nach dem Termin und kehrt zurück an ihren Schreibtisch im Kreishaus in Steinfurt. Ihre Aufgabe ist, kurz gesagt, Kindern getrennter Eltern zu ihren finanziellen Rechten zu verhelfen. Das muss nicht gleich bei der Empfängnisfrage beginnen, sondern tritt meistens erst später im Trennungsfall zu Tage. „Beistandschaften“ nennt sich dieses Angebot des Jugendamtes. „Wenn Eltern sich über Unterhaltsfragen streiten, können wir als Vermittler eintreten. Anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnen wir die Zahlungshöhe und kümmern uns zur Not auch darum, das Geld einzutreiben.“ Auch das komme öfter vor und zwinge sie dann, detektivisch dem zahlungsunwilligen Vater nachzuforschen oder gar beim Arbeitgeber eine Gehaltspfändung zu veranlassen. Um 267 Beistandschaften kümmert sich Birgit Revink, ihre sieben Kolleginnen und Kollegen in Steinfurt und Tecklenburg haben weitere 1.445 im Blick. Durchschnittlich 130.000 Euro werden so über das Jugendamt Monat für Monat weitergeleitet. „Viele Beistandschaften sind allerdings unproblematisch. Hier helfen wir nur, den ewigen Streit ums Geld beizulegen“, so Revink, die derzeit viel schreibt und telefoniert wegen der jüngst geänderten Berechnungsgrundlage der „Düsseldorfer Tabelle“. Anders sei es, wenn Väter zahlungsunfähig sind oder gar ins Ausland verschwinden. In diesem Fall zahlt das Jugendamt für Kinder, die bei alleinerzeihenden Eltern leben, einen Unterhaltsvorschuss – der allerdings oft niedriger ausfällt und insgesamt nur 72 Monate bzw. bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres der Kinder bezahlt wird. Danach muss die Mutter zusehen, wie sie alleine das Geld für sich und die Kinder verdient.

 

Auch einige Vormundschaften hat Birgit Revink übernommen. Ihr schönstes Erlebnis in der letzten Zeit: „Eine junge Frau bat mich, zu ihrer Schulentlassung zu kommen. Das hat mich schon sehr gefreut, diesen besonderen Tag mit ihr erlebt zu haben.“




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
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Birgit Revink, Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Steinfurt, verhilft Kindern getrennter Eltern zu ihren finanziellen Rechten.



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de