Manchmal kann jemand bei einem Notruf den Unfallort nicht genau angeben. In solchen Fällen kann die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Leer in Zukunft die Einsatzstelle auch über eine Handyortung herausbekommen. Dafür hat der Landkreis Leer in Zusammenarbeit mit der Björn-Steiger-Stiftung jetzt die Voraussetzungen geschaffen.
Eine Handyortung ist aber grundsätzlich nur mit Einverständnis des Anrufers erlaubt. Das ist nach Auskunft der Kreisverwaltung besonders dann denkbar, wenn jemand sich auf einer Autobahn oder beispielsweise am Borkumer Strand befindet und selbst nicht genau weiß, wie er die Unfallstelle näher beschreiben soll. Wie präzise der Mitarbeiter in der Einsatzleitstelle den Standort dann bestimmen kann, hängt von der Dichte des Mobilfunknetzes am Einsatzort ab - die Genauigkeit schwankt zwischen 500 und 3.000 Metern. Auf jeden Fall verspricht die Kreisverwaltung sich in solchen Notfällen eine Abkürzung der Einsatzzeiten.
Gelegentlich kommt es nach Auskunft der Kreisverwaltung auch vor, dass Menschen in einem Notfall während des Telefonats das Bewusstsein verlieren, bevor sie den Unfallort angegeben haben. In solchen Fällen kann in Zukunft der Disponent in der Leitstelle auch ohne ausdrückliche Einwilligung eine Standortbestimmung durchführen - allerdings nur dann, wenn er einen lebensbedrohender Zustand annehmen muss. Bislang war in solchen Fällen eine schnelle Hilfeleistung praktisch unmöglich.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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