Kreis Steinfurt/Düsseldorf/Berlin. Der Präsident des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW), Landrat Thomas Kubendorff, brachte es auf den Punkt: „Langzeitarbeitslose müssen besser von der anziehenden Konjunktur profitieren.“ Gerade die Menschen, die länger als ein Jahr ohne Job sind, seien darauf angewiesen, dass die für die Umsetzung von Hartz IV zuständigen Stellen mit den örtlichen Arbeitgebern eng und effektiv kooperierten.
„So kann es gelingen, Jobpotenziale zu heben, die andernfalls ungenutzt bleiben. Die Optionskommunen sind hier auf einem guten Weg, weil sie die Hartz-IV-Aufgaben mit anderen kommunalen Kompetenzen verbinden und für Arbeitgeber eine Art ‚Rundum-sorglos-Paket’ anbieten können“, bekräftigte Kubendorff. Eine Auswahl von bundesweit besonders prägnanten Beispielen der Optionskommunen hat der Deutsche Landkreistag (DLT), der Dachverband des LKT NRW, nun in Form einer Broschüre zusammengestellt.
„Von den arbeitgebernahen Leistungen der Kommunen haben bereits viele Firmen profitiert, was den Langzeitarbeitslosen direkt zugute kommt“, sagte Kubendorff. Kern des Arbeitgeberservice sei die Unterstützung bei der Personalauswahl durch eine passgenaue, unbürokratische und schnelle Vermittlung von motivierten Mitarbeitern. Das Dienstleistungsspektrum reiche von der Beratung, der Gewährung von Fördermitteln über Trainingsmaßnahmen bis hin zu Qualifizierung. „Viele Optionskommunen bleiben darüber hinaus auch nach einer erfolgten Vermittlung Ansprechpartner bei späteren Problemen.“
In Zeiten anziehender Konjunktur sei es den Unternehmen wichtig, ihren Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Hier böte das so genannte Optionsmodell, bei dem bundesweit 69 Kreise und kreisfreie Städte jeweils allein, also ohne Zutun der Bundesagentur für Arbeit, für sämtliche Hartz-IV-Leistungen verantwortlich sind, den nötigen Raum für Ideen und für lokale und regionale Unterschiedlichkeit. „Die Dienstleistungen für Unternehmer reichen von der Vermittlung von Gewerbeflächen bis zur Bewerberauswahl und können – durch Verknüpfung mit der kommunalen Wirtschaftsförderung – zu echten Leistungen aus einer Hand gebündelt werden. Dadurch entstehen nicht nur neue Arbeitsplätze in der jeweiligen Region; auch der Verwaltungsaufwand wird auf ein Minimum reduziert. Das wissen die Unternehmen zu schätzen“, berichtet Kubendorff. Oft seien es die Landräte selbst, die bei Unternehmen für ‚ihre’ Langzeitarbeitslosen werben.
Viele der in der beiliegenden Broschüre genannten Ansätze werden auch im Kreis Steinfurt praktiziert. Darüber hinaus werden spezifisch auf das Vermittlungssystem im Kreis Steinfurt ausgerichtete Komponenten entwickelt. Aktuell wird beispielsweise bei der GAB Gemeinsam für Arbeit und Beschäftigung – Anstalt des öffentlichen Rechts -, die vom Kreis Steinfurt mit der Vermittlung der langzeitarbeitslosen Menschen beauftragt ist, die Einrichtung einer „Großkundenbetreuung“ vorbereitet, um SGB II-Leistungsbezieher noch besser in mittelständische Firmen und Großunternehmen integrieren zu können. Des weiteren werden die Kooperationsbeziehungen zwischen GAB und den Wirtschaftsförderungen kontinuierlich ausgebaut, um die lokal und regional operierenden arbeitsmarktorientierten Netzwerke zu stärken.
Die bisherigen Erfolge zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis Steinfurt werden deutlich, wenn man sich die Zahlen der Integrationen vergegenwärtigt. Im Jahr 2006 konnten allein im Kreis Steinfurt über 4.700 langzeitarbeitslose Menschen wieder in Arbeit vermittelt werden. Auch die bisher in diesem Jahr erzielten Vermittlungserfolge sind beachtlich: Bereits über 2.600 Menschen wurden im Jahr 2007 wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Auch dies ist Beleg für das effektive Vermittlungssystem im Kreis Steinfurt.
Zur Erinnerung: Bundesweit nehmen 63 Kreise und sechs kreisfreie Städte die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) in alleiniger Trägerschaft ohne die Bundesagentur für Arbeit wahr. In Nordrhein-Westfalen nehmen acht Kreise und zwei kreisfreie Städte diese Option wahr. Dies sind die Kreise Borken, Coesfeld, Düren, Kleve, Minden-Lübbecke und Steinfurt, der Ennepe-Ruhr- und der Hochsauerlandkreis sowie die kreisfreien Städte Hamm und Mülheim an der Ruhr. Diese Optionskommunen stehen mit den so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus örtlichen Arbeitsagenturen und Kommunen in den übrigen Kreisen und kreisfreien Städten in einem Systemwettbewerb. Im Unterschied zu den ARGEn ist bei den Optionskommunen der jeweilige Landrat oder Oberbürgermeister für die Umsetzung von Hartz IV vor Ort verantwortlich.
Die Broschüre „Arbeitsintegration durch wirtschaftliche Kompetenz – Leistungen der Optionskommunen für Arbeitgeber“ kann bei der DLT-Pressestelle (presse@landkreistag.de) kostenlos angefordert werden. Interessierte finden sie außerdem auf www.kreis-steinfurt.de und www.landkreistag.de.