31. Juli 2007
Kreis Viersen
Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind griechische Landschildkröten streng geschützt. Sie unterliegen Besitz- und Vermarktungsverboten sofern der rechtmäßige Besitz, das heißt Altbestand vor Unterschutzstellung, rechtmäßige Nachzucht oder rechtmäßiger Import, nicht nachgewiesen werden kann. Auch muss die Haltung der Tiere der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden.
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