Beratungsprogramm Wirtschaft für Existenzgründungen und junge Unternehmen

10.08.2007 | Herten

Festigungsberatung für junge Unternehmen bis fünf Jahre

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein erfolgreiches Instrument zur Unterstützung von Existenzgründer/innen und jungen Unternehmen. Auf die Möglichkeiten dieses Förderprogramms weist die Wirtschaftsförderungsagentur die Unternehmen hin.

Ziel ist es, die Qualität und Bestandsfestigkeit von Existenzgründungen und jungen Unternehmen zu erhöhen. Über das Programm erhalten Existenzgründer/innen einen Zuschuss zu den Honorarkosten eines Unternehmensberaters, der z. B. die Erstellung eines Businessplanes begleitet oder bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen hilft.

Das Programm bietet somit Existenzgründer/innen die Chance, die Entscheidung zu einer Selbstständigkeit zu fundieren und die Qualität der Gründung und damit die Erfolgsaussichten durch eine professionelle Beratung zu erhöhen. Da die ersten Jahre einer Selbstständigkeit besonders schwierig sind, können über das Programm auch sogenannte "Festigungsberatungen" für Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, gefördert werden.

Inhalt einer solchen Beratung können alle Themen sein, die der Weiterentwicklung des Unternehmens nach der Gründungsphase dienen und somit seine Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit steigern helfen.

Die Landesregierung in Düsseldorf hat das Programm bis Ende 2008 verlängert.

Förderkonditionen in Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuschüsse zu Beratungskosten für Gründer und junge, mittelständische Unternehmen.

Gefördert werden:

  • Gründungsberatungen (max. 4 TW = Tagewerke)
  • Beratungen zu Betriebsübernahmen (bis max. 6 TW)
  • Festigungsberatungen für junge Unternehmen, deren Gründung max. 5 Jahre zurückliegt (max. 5 TW pro Kalenderjahr, insgesamt 10 TW, verteilt auf 2 Jahre im Rahmen der Programmlaufzeit bis 31.12.2008)

Antragsteller sind:

  • Natürliche Personen (Gründerinnen und Gründer)
  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erreichen und die nicht zu 25 v. H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllen.

Förderhöhe: Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerkhonorars, maximal jedoch 500 Euro je Tagewerk. Innerhalb der Ziel-Gebiete des NRW-EU Programms Ziel-2 (Phase V) beträgt der Zuschuss 75% eines Tagewerksatzes, max. jedoch 500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen (länger als 12 Monate) und bei Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Transferleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 90% des Tagewerksatzes, max. jedoch 500 Euro pro Tagewerk, erhöht werden. Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann.

Die Wirtschaftsförderungsagentur Herten berät Sie gerne.

Ansprechparnerin Brigitte Berkau, Tel. 02366/ 30 36 616, Mail: b.berkau@herten.de

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