03. August 2007. Das Straßenverkehrsamt erinnert die Grundstückseigentümer in der Stadt Kassel an ihre Pflicht, die Hecken, Büsche und Bäume rechtzeitig so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Da es in der vergangenen Zeit auf Grund des jahreszeitlich bedingten Wachstums zu vermehrten Beschwerden über überhängende Hecken und Äste gekommen ist, wird das Straßenverkehrsamt bei seinen Kontrollen verstärkt darauf achten, dass die Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt, im Interesse ihrer Mitbürger, insbesondere der Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer nachkommen. Besonders ist auch auf das Freischneiden von Verkehrszeichen zu achten.
Kommt ein Grundstückseigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, droht ihm die kostenpflichtige Ersatzvornahme durch das Straßenverkehrsamt.
Aufgrund der Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist das Straßenverkehrsamt berechtigt, den Rückschnitt vorzunehmen, wenn der Grundstückseigentümer nicht tätig wird.
Für Rückfragen steht der Leiter des Sachgebietes Unterhaltung von Straßen, Ralf Kanngießer, unter der Telefonnummer 7 87-62 29 zur Verfügung.
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