Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes in Herten

07.08.2007 | Herten

Am Mittwoch, 15. August, im Rathaus

Die nächste Bürgersprechstunde des Versorgungsamtes Gelsenkirchen findet am Mittwoch, 15. August, von 9 bis 11.30 Uhr in Zimmer 66 (Erdgeschoss) des Hertener Rathauses statt.

Das Versorgungsamt berät in Angelegenheiten nach dem sozialen Entschädigungsrecht und in allen Schwerbehindertenangelegenheiten.

Insbesondere wird Hilfestellung gegeben bei der:

  • Aufnahme von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen (die Schwerbehindertenausweise können auch im Bürgerservice, Zi. 40 verlängert werden)
  • Aufnahme von Widersprüchen

Das Beratungsangebot umfasst nicht die Elterngeldangelegenheiten, da das komplexe Antragsverfahren den Rahmen der Bürgersprechstunde sprengen würde. Das Versorgungsamt in Gelsenkirchen bietet zudem in seinem Dienstgebäude in der Vattmannstr. 2-8 den interessierten Bürgerinnen und Bürgern täglich ein spezielles, ausschließlich auf die Thematik „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ ausgerichtetes Beratungsangebot an.

Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden EDV-Arbeitsplätzen können hier umfassend und individuell auf die Fragen der Antragsteller eingehen. Die 5 Beratungsbüros der Elterngeldkasse bieten ihre Dienste von Montag bis Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr durchgehend an.

Außerdem berät das Versorgungsamt Gelsenkirchen regelmäßig einmal im Monat exklusiv über das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Bottrop und Recklinghausen:

  • Am 2. Freitag eines jeden Monats von 11 bis 14 Uhr in den Räumen der Stadtverwaltung Bottrop im Bürgerbüro Ernst-Wilczok-Platz 1.
  • Am 3. Freitag eines jeden Monats von 9 bis 12 Uhr in den Räumen der Stadtverwaltung Recklinghausen im Stadthaus A Raum 330.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de