Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Wahlwerbung
Die Verwaltung hat die „Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen“ vorgelegt. Der Stadtrat hatte den OB beauftragt, eine Richtlinie zur Plakatierung bei Wahlen zu erarbeiten.
Die jetzt vorgelegte Satzung regelt u.a. die Dauer der Wahlwerbung und Einschränkungen - z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit. Für Lichtmasten ist künftig eine lichte Höhe der Plakate festgelegt, außerdem darf pro Wahlvorschlag nur ein Plakat pro Lichtmast angebracht werden. Die Anbringung von Wahlplakaten ist künftig nicht mehr genehmigungspflichtig, sie muss lediglich angezeigt werden. Für Wahlplakatierungen werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Satzung muss vom Stadtrat bestätigt werden.
Gemeinnützigkeitssatzung für Gruson-Gewächshäuser
Für die Gruson-Gewächshäuser soll eine Gemeinnützigkeitssatzung beschlossen werden. Eine entsprechende Drucksache wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Nach Beratung im Kulturausschuss entscheidet der Stadtrat.
B-Plan „Stemmerner Straße“
Zum Bebauungsplan Nr. 348-2 „Stemmerner Straße“ (Ottersleben) sind die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise und Anregungen abgewogen worden. Der Stadtrat muss entscheiden, was davon in den B-Plan einfließt. Anschließend wird der B-Plan in der geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
Für Rückfragen.: Tel.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Beratung sind im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de verfügbar.
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