09. August 2007
Kreis Viersen
Das Land Nordrhein Westfalen fördert bauliche Maßnahmen, die Barrieren in Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen reduzieren, mit zinsgünstigen Darlehen. "Pro Wohnungen ist ein Darlehen bis zu 15.000 Euro oder 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten möglich", so Kehren. Die Zinsen sind für zehn Jahre auf 0,5 Prozent festgelegt, die Tilgung liegt bei 0,2 Prozent, dazu kommt noch ein Verwaltungsaufwand.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück, die dazu beitragen, Barrieren zu reduzieren. "Dazu gehört beispielsweise die Umgestaltung des Bades durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, verbreiterte Innen- und Wohnungsabschlusstüren sowie Balkontüren zum Abbau von Türschwellen. Auch das Nachrüsten mit elektrischen Türöffnern, die Überwindung von Stufen durch Rampen, Aufzug oder Treppenlift sind förderfähig", nennt der Abteilungsleiter nur einige förderfähige Maßnahmen. "Ganz wichtig ist es, die Förderung vor Beginn der baulichen Maßnahmen zu beantragen, bei bereits begonnenen Maßnahmen ist eine Förderung ausgeschlossen."
Zuständige Bewilligungsbehörde für alle Städte und Gemeinden im Kreis Viersen ist die Kreisverwaltung Viersen, Amt für Finanzen, Abteilung Wohnraumförderung, Telefon: 02162-391120 oder -391205 oder im Internet www.kreis-viersen.de.
Informationen zur Förderung gibt es außerdem beim Ministerium für Bauen und Verkehr (www.mbv.nrw.de) oder bei der Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (www.nrwbank.de). Eine Broschüre "Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen" kann unter der Telefonnummer 0180-3100110 bestellt werden.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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