13. August 2007
Kreis Viersen
Betroffene Kinder dürfen erst wieder in den Kindergarten oder in die Schule, wenn alle Läuse entfernt sind. Kopfläuse werden meist durch direkten Übergang von Kopf zu Kopf, aber auch über Kämme, Bürsten, Kissen oder Stofftiere übertragen. "Die Betroffenen merken das schnell an heftigem Juckreiz auf dem Kopf", so Dinse. "Bei genauem Hinsehen erkennt man die Tiere oder die Eier der Läuse nahe der Kopfhaut als kleine, am Haar festklebende, helle Punkte." Die Behandlung muss unbedingt konsequent durchgeführt werden: Am ersten Tag müssen die Haare mit einem speziellen Shampoo gegen Kopfläuse aus der Apotheke behandelt und anschließend nass mit einem speziellen Kamm (Nissenkamm) ausgekämmt werden. "Nach fünf Tagen muss das Haar erneut nass ausgekämmt werden, um geschlüpfte Larven zu entfernen, nach einer Woche ist in der Regel unbedingt eine weitere Behandlung mit dem Spezialshampoo notwendig, sonst können sich neue Larven bilden", warnt der Arzt.
Auch nach erfolgreicher Behandlung verbleiben meist noch vereinzelt stark am Haar klebende Eihüllen (Nissen) der Läuse, die aber leer sind. Typisch sind solche leeren Nissen, die weiter als einen Zentimeter von der Kopfhaut entfernt sind. Es besteht dabei kein Kopfläusebefall mehr.
Alle Mitglieder einer Familie und die engsten Kontaktpersonen müssen sorgfältig kontrolliert und gegebenenfalls mit dem Spezialshampoo behandelt werden. Bettzeug, Handtücher, Schlafanzüge und Wäsche müssen gewechselt und bei 60 Grad gewaschen werden. Kuscheltiere, Mäntel oder Mützen zwei Tage sollen für mindestens drei Tage im geschlossenen Plastikbeutel aufbewahrt werden.
Weitere Informationen gibt es beim Kreisgesundheitsamt unter der Telefonnummer 02162-391756.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein Merkblatt herausgegeben. Es kann bei der bzga, 501101 Köln oder unter order@bzga.de kostenlos angefordert werden.
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Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
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