27. August 2007
Kreis Viersen
Mit solchen und ähnlichen Fällen ist die Jugendgerichtshilfe des Kreises Viersen täglich beschäftigt. "Gewalt unter Jugendlichen, Diebstahl im Kaufhaus, Fahren unter Alkoholeinfluss und Drogen-Konsum - immer öfter werden Jugendliche straffällig", sagt Elke Hunold, Diplom-Sozialarbeiterin im Kreis Viersen und zuständig für die Jugendgerichtshilfe. Sie und ihre Kollegen werden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert, wenn ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren oder ein Heranwachsender bis zum 21. Lebensjahr straffällig geworden ist und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Im Jahr 2006 mussten die vier Sozialarbeiter des Kreisjugendamtes insgesamt 1.100 Fälle betreuen.
"Wir suchen zunächst ein Gespräch mit den jugendlichen Tätern und ihren Eltern", berichtet die Sozialarbeiterin. Für viele Eltern sei es eine böse Überraschung, dass ihr Kind straffällig geworden sei. Und auch den Jugendlichen werde das Ausmaß ihres Handelns oft erst richtig bewusst, wenn Elke Hunold und ihre drei Kollegen sie über die Aufgaben und den Verlauf eines Jugendstrafverfahrens aufgeklärt haben. "Bereut der Jugendliche sein Vergehen, kann der Staatsanwalt bei einer ersten geringfügigen Straftat und günstiger familiärer, schulischer oder beruflicher Prognose das Verfahren einstellen und gemeinnützige Arbeitsstunden verhängen", so die Sozialarbeiterin. Zwischen zehn und 100 Stunden müssen die Jugendlichen oder Heranwachsenden in Altenheimen, auf Sportplätzen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen ableisten.
In der Jugendgerichtshilfe steht der erzieherische Aspekt im Mittelpunkt. "Damit sind wir eine wichtige Hilfe für das Jugendgericht bei der Suche nach einem gerechten Urteil, das sich an der Erziehung des Jugendlichen orientiert", sagt Hunold. Kommt es zu einem Verfahren, betreuen die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe die Jugendlichen oder Heranwachsenden während des gesamten Verfahrens. Nach dem Urteilsspruch vermitteln sie auch die vom Gericht verhängten erzieherischen Maßnahmen. Dazu gehören neben den gemeinnützigen Arbeitsauflagen auch soziale Trainingskurse, Erziehungsgespräche, Verkehrserziehungskurse und vieles mehr.
"Bei einer Jugendstrafe auf Bewährung arbeiten wir eng mit der Bewährungshilfe zusammen, bei einer Haftstrafe bleiben wir während des gesamten Vollzugs in Verbindung und unterstützen die Täter bei ihrer Rückkehr in den Alltag. Doch soweit muss es nicht kommen: "Es ist wichtig, im Umgang mit Jugendlichen genau hinzusehen und so Warnsignale rechtzeitig zu erkennen. Da müssen Eltern, Lehrer und alle Betreuer intensiv zusammen arbeiten, dann lassen sich einige Straftaten vielleicht verhindern", glaubt Elke Hunold.
Information und Kontakt
Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Viersen hat jeweils eine Außenstelle in Lobberich, Brüggen, Waldniel, Breyell und St. Tönis, in denen nach Absprache auch Sprechstunden abgehalten werden.
Ansprechpartner sind:
Heinz Druselmann, Telefon: 02162-391660, zuständig für Nettetal, Kaldenkirchen, Lobberich und Hinsbeck
Elke Hunold, Telefon: 02162-391656, zuständig für Niederkrüchten und Schwalmtal
Dagmar Jacobs, Telefon: 02162-391657, zuständig für Nettetal-Breyell und Brüggen
Ulrich Mellen, Telefon: 02162-391648, zuständig für Grefrath und Tönisvorst
www.kreis-viersen.de
Jugendgerichtshilfe des Kreises Viersen
Elke Hunold, Heinz Druselmann, Dagmar Jacobs und Uli Mellen (von links)
Foto: Horst Siemes/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
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Herausgeber:
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