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Berlin erteilt Entlastung für das Zentrum für Arbeit


Bramlage: Schreiben enthält keine Überraschungen
20. August 2007

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Prüfung des Leeraner Zentrums für Arbeit für das Jahr 2005 als abgeschlossen erklärt und die haushaltsrechtliche Entlastung erteilt. Das teilte Landrat Bernhard Bramlage nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am Montag mit. Das während seines Urlaubs eingegangene Entlastungsschreiben mit einer Rückforderung einzelner Beträge liege auf der Linie dessen, was bereits bekannt gewesen sei.

Bramlage hatte bereits Ende Juni in einer Pressekonferenz eingeräumt, dass es im Zentrum für Arbeit Versäumnisse bei der Anforderung von Mieten für im gleichen Gebäude untergebrachte Kreiseinrichtungen und in der Buchführung gegeben habe. Dies sei korrigiert worden. Die Beträge seien dem Bund ebenso zu erstatten wie Kosten, die bei der Einrichtung des Zentrums Ende 2004 über dem pauschalen Erstattungsbetrag des Bundes für die Ersteinrichtung gelegen hätten und noch im Folgejahr abgerechnet worden seien. Das habe der Bund beanstandet. Moniert habe der Bund auch, dass EDV-Kosten in einer einzigen Summe und nicht über drei Jahre verteilt abgeschrieben worden seien. Das sei eine buchungstechnische Frage, die ebenfalls leicht korrigiert werden könne. Ein Schaden entstehe dem Kreis dadurch nicht.

Ein Teil der vom Bund im Entlastungsschreiben nicht anerkannten Beträge beruhen auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen bei der Anrechnung von Einkommen. „Allerdings befindet sich der Kreis mit seiner Rechtsauffassung in guter Gesellschaft“, sagt Bramlage. Das Land Niedersachsen vertritt nach Auskunft von Bramlage ebenso wie andere Bundesländer (Hessen, Nordrhein-Westfalen) und andere Kreise die selbe Auffassung wie der Kreis Leer. Um unkalkulierbare Rückforderungen auszuschließen, hat der Kreis Leer gleichwohl das Verfahren am 1. Juli umgestellt.

Auch bei der Abrechnung des so genannten kommunalen Finanzierungsanteils gibt es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Kreis. Hierzu hatte Bramlage bereits Ende Juni gesagt, dass der Kreis nach Recht und Gesetz verfahren sei und dies auch notfalls in einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung deutlich machen werde.

„Das Entlastungsschreiben aus Berlin habe ich zur Kenntnis genommen, Überraschungen enthält es nicht“, so Bramlage. Gleichwohl werde er am 29. August erst einmal den Kreisausschuss ausführlich informieren und danach die Öffentlichkeit über weitere Details unterrichten.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

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