22. August 2007

Jugendschutzbeauftragte warnt: Altersbeschränkungen ernst nehmen

Mit fremdem Ausweis in die Disco

Kreis Viersen

Es scheint unter Jugendlichen ein neuer Sport zu sein: Sie leihen sich einfach einen Personalausweis von einem älteren Freund aus und verschaffen sich so Einlass in eine Diskothek. "In den vergangenen Wochen sind im Kreis Viersen mehrfach Personalausweise sicher gestellt worden, mit denen sich Jugendliche Zutritt in eine Diskothek verschaffen wollten oder sogar verschafft haben", berichtet Silvia Buske, verantwortlich für den Jugendschutz beim Jugendamt des Kreises Viersen. Hintergrund dieser Aktionen sind die Altersbeschränkungen beim Jugendschutzgesetz. Dieses sieht Zeitgrenzen für ganz bestimmte Orte vor. Unter 16-Jährige dürfen Tanzveranstaltungen (Disco) nicht besuchen. Werden sie von ihren Eltern oder einem anderen Erziehungsbeauftragten begleitet und durch diesen beaufsichtigt, dürfen sie die Tanzveranstaltung besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch alleine bis 24 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen. Wollen sie dort länger bleiben, dürfen sie das nur in Begleitung und unter Aufsicht der Eltern oder eines anderen Erziehungsbeauftragten.

Viele Jugendliche versuchen, diese Bestimmungen zu umgehen. Sie täuschen mit einem geliehenen Ausweis vor, älter als 16 Jahre zu sein und kommen so alleine in die Disco. Andere glauben, mit dem Ausweis eines Volljährigen auch nach 24 Uhr noch bleiben zu dürfen. Doch das Ausleihen von Ausweisen kann böse Folgen haben: "Beide Seiten machen sich damit strafbar. Der Gebrauch eines fremden Ausweises ist ebenso strafbar wie das Verleihen des eigenen Ausweises", so Buske. In Einzelfällen wurde bereits Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren gestellt.

Aber auch den Diskothekenbetreibern drohen empfindliche Geldbußen, wenn sie Kinder oder Jugendliche gegen die Regelungen des Jugendschutzgesetztes in ihren Räumen dulden. "Da können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Deshalb gibt es in den meisten Diskotheken Einlasskontrollen." Doch die Türsteher bemerken die Täuschung oft nicht. Erst bei einer Jugendschutzkontrolle durch das Jugendamt werden die Jugendlichen erwischt. Die für den Jugendschutz zuständigen Dienststellen von Stadt- und Kreisverwaltung Viersen warnen daher nachdrücklich vor derartigen Praktiken und appellieren an die Eltern von Jugendlichen, verstärkt auf die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu achten und Täuschungshandlungen mit geliehenen Ausweisen zu unterbinden.

Weitere Informationen zum Jugendschutz beim Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 02162-391868 oder beim Jugendamt der Stadt Viersen unter 02162-101767.

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Kreis Viersen - Der Landrat
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