22. August 2007
Kreis Viersen
Viele Jugendliche versuchen, diese Bestimmungen zu umgehen. Sie täuschen mit einem geliehenen Ausweis vor, älter als 16 Jahre zu sein und kommen so alleine in die Disco. Andere glauben, mit dem Ausweis eines Volljährigen auch nach 24 Uhr noch bleiben zu dürfen. Doch das Ausleihen von Ausweisen kann böse Folgen haben: "Beide Seiten machen sich damit strafbar. Der Gebrauch eines fremden Ausweises ist ebenso strafbar wie das Verleihen des eigenen Ausweises", so Buske. In Einzelfällen wurde bereits Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren gestellt.
Aber auch den Diskothekenbetreibern drohen empfindliche Geldbußen, wenn sie Kinder oder Jugendliche gegen die Regelungen des Jugendschutzgesetztes in ihren Räumen dulden. "Da können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Deshalb gibt es in den meisten Diskotheken Einlasskontrollen." Doch die Türsteher bemerken die Täuschung oft nicht. Erst bei einer Jugendschutzkontrolle durch das Jugendamt werden die Jugendlichen erwischt. Die für den Jugendschutz zuständigen Dienststellen von Stadt- und Kreisverwaltung Viersen warnen daher nachdrücklich vor derartigen Praktiken und appellieren an die Eltern von Jugendlichen, verstärkt auf die Einhaltung der Altersbeschränkungen zu achten und Täuschungshandlungen mit geliehenen Ausweisen zu unterbinden.
Weitere Informationen zum Jugendschutz beim Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 02162-391868 oder beim Jugendamt der Stadt Viersen unter 02162-101767.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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