"Schwarzangler" im Schlosspark gefasst
22.08.2007 | Herten
Stadtverwaltung hat Strafanzeige gestellt
Bereits Mitte Juli wurde an den Fischteichen im Hertener Schlosspark ein Angler gestellt, der keine Angelerlaubnis vorweisen konnte. Die Stadt Herten hat Strafanzeige gestellt und weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Angeln an den Schlossparkteichen ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten ist. Jede Missachtung dieses Verbots wird zur Anzeige gebracht und hat strafrechtliche Konsequenzen.
Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de



