29. August 2007
Kreis Viersen
"Nicht nur das Rauchen von Zigaretten, auch das Rauchen so genannter Wasserpfeifen und die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche ist verboten." Betroffen sind daher nicht nur die rauchenden Jugendlichen, sondern auch alle Verkaufsstätten und Veranstalter, die den jungen Leuten Tabak abgeben oder das Rauchen gestatten. Polizei und Ordnungsamt werden verstärkt auf die neue Regelung achten. Veranstaltern und Gewerbetreibenden, die an Jugendliche Tabak abgeben oder das Rauchen gestatten, droht nach den neuen Vorschriften bei einem Verstoß künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 02162-391868.
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