29. August 2007

Jugendschutzbeauftragte informiert: Rauchverbot für Jugendliche in der Öffentlichkeit

Neue Regelung ab 1. September

Kreis Viersen

Mit der Zigarette in der Hand auf der Straße oder in der Disco - ein weit verbreitetes Bild unter Jugendlichen. Doch damit ist jetzt Schluss: Ab Samstag, 1. September, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen. Im Zuge des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschloss der Bundesrat Anfang Juli diese Änderung des Jugendschutzgesetzes. "Öffentlichkeit im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind dabei alle Orte, die für jeden ohne weiteres zugänglich sind. Dazu zählen also nicht nur Veranstaltungslokale, sondern auch Straßen und andere öffentliche Plätze", beschreibt Silvia Buske, verantwortlich für den Jugendschutz beim Kreis Viersen, die neue Regelung.

"Nicht nur das Rauchen von Zigaretten, auch das Rauchen so genannter Wasserpfeifen und die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche ist verboten." Betroffen sind daher nicht nur die rauchenden Jugendlichen, sondern auch alle Verkaufsstätten und Veranstalter, die den jungen Leuten Tabak abgeben oder das Rauchen gestatten. Polizei und Ordnungsamt werden verstärkt auf die neue Regelung achten. Veranstaltern und Gewerbetreibenden, die an Jugendliche Tabak abgeben oder das Rauchen gestatten, droht nach den neuen Vorschriften bei einem Verstoß künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 02162-391868.

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