Bocholt, 12. September 2007
Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben
Stadt weist auf Neuerungen bei Einbürgerungen hin
Bocholt (pd).
Einbürgerungstest und Eid auf das Grundgesetz, Sprachprüfung und Feierstunde - zahlreiche Vorschläge zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurden in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit und in politischen Gremien kontrovers diskutiert. Jetzt ist die Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Darauf weist der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt hin.
Wesentliche tatsächliche Änderung im Einbürgerungsverfahren ist ein erhöhter Anspruch an die Sprachkompetenz des Bewerbers um die deutsche Staatsangehörigkeit. Während bei Personen, die keinen mindestens vierjährigen Schulbesuch in Deutschland nachweisen konnten, bislang die Einbürgerungsbehörde - die in Bocholt beim Fachbereich Öffentliche Ordnung angesiedelt ist - Sprech- und Lesefähigkeit überprüfte, müssen ab sofort auch grundlegende Schreibkenntnisse nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann durch eine Prüfung zum Beispiel bei der Volkshochschule geführt werden.
Nach einer Übergangszeit muss der Einbürgerungsbewerber ab dem 1. September 2008 zudem in einem Test nachweisen, dass er die wichtigsten Merkmale des Staats- und Gesellschaftsaufbaus Deutschlands kennt. Hierzu gehören zum Beispiel der Begriff der Demokratie, der Grundsatz der Gewaltenteilung und die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzt in der Regel den Verzicht auf die bisherige Nationalität voraus und kann nach acht Jahren legalem Aufenthalt beantragt werden, sofern der Lebensunterhalt gesichert und der Bewerber nicht erheblich vorbestraft ist. Absolventen des Integrationskurses können bereits nach sieben und Ehegatten Deutscher nach drei Jahren eingebürgert werden.
Unmittelbar vor der Einbürgerung gibt der Bewerber ein feierliches Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Rechtsordnung der Bundesrepublik ab. Danach überreicht ihm die Behörde die Urkunde, mit der er die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und im Bürgerbüro Pass und Personalausweis beantragen kann.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters, Öff. Ordnung - Ausländerangelegenheiten - 02871/953-298