13. September 2007

Landrat: 700.000 Euro Mehrkosten für den Kreis

Bund will Beitrag zur Grundsicherung kürzen

Kreis Viersen

Elsa K. ist 68 Jahre alt. Sie ist Witwe und erhält eine Rente von 220 Euro. Zu wenig, um die Kosten für Miete, Heizkosten, Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Seit 2003 hat die Rentnerin einen Anspruch auf eine so genannte Grundsicherung in Höhe von etwa 445 Euro, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Immer mehr Menschen erhalten diese Grundsicherung im Alter oder weil sie aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Auch im Kreis Viersen ist die Anzahl der Fälle in den vergangenen vier Jahren um rund 28 Prozent gestiegen. Erhielten im Jahr 2003 noch 1197 Menschen die Grundsicherung, waren es im Jahr 2007 schon 1660. Davon waren 1003 älter als 65 Jahre.

Bislang beteiligt sich der Bund mit 409 Millionen Euro an den Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte. Doch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant, diesen Beitrag auf 180 Millionen Euro zu reduzieren. Für den Kreis Viersen würde diese Kürzung eine Einbuße von 700.000 Euro bedeuten. "Das wäre für die Kasse des Kreishauses eine zusätzliche Belastung", sagt Landrat Peter Ottmann. "Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von lediglich sieben Prozent der Kosten ist gänzlich inakzeptabel. Die Kostensteigerung bei diesem Leistungsgesetz des Bundes würde dann einseitig den Kommunen aufgebürdet" ärgert sich der Landrat und fordert: "Der Bund muss sein finanzielles Engagement aufrecht erhalten, da er letztlich als Gesetzgeber für diese Entwicklung in der Verantwortung steht."

Die Grundsicherung wurde 2003 eingeführt. Sie ist eine eigenständige Sozialleistung für Menschen, die aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Wer älter als 65 Jahre ist oder das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf diese Leistung. Die bedarfsorientierte Grundsicherung verursacht erhebliche Kosten, weil dabei in aller Regel nicht auf unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern zurück gegriffen wird. Die Grundsicherung wird zunächst für ein Jahr bewilligt, so das in regelmäßigen Abständen die Anspruchsvoraussetzungen überprüft werden.

Gerade im Alter sind viele Menschen nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt über Rentenbezüge zu bestreiten. "Staatliche Renten und private Altersvorsorge müssen zusammen das Existenzminimum abdecken, damit nicht immer mehr Menschen auf ergänzende Sozialleistungen der Kommunen angewiesen sind und zu Sozialhilfeempfängern werden", fordert Peter Ottmann.

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