Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 18. September 2007
Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters

Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung

Auf Beschluss des Stadtrates hat der Oberbürgermeister prüfen lassen, ob die Sekundarschule in freier Trägerschaft bei der Schülerbeförderung den Grundschulen in freier Trägerschaft gleichgestellt werden kann.

Nach § 71 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat der Schulträger den in seinem Gebiet wohnenden Schülern die Fahrtkosten zu erstatten, soweit sie die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen. Danach haben die Schüler der Sekundarschule in freier Trägerschaft keinen Anspruch auf Fahrtkosten.

Da der Stadtrat bereits 1999 beschlossen hat, den Schülern der Grundschulen in freier Trägerschaft Fahrtkosten als freiwillige Aufgabe zu erstatten, ist nun beabsichtigt, die gleiche Regelung für Sekundarschulen in freier Trägerschaft in die Satzung aufzunehmen.

Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die u.a. durch die 9. Schulgesetzänderung erforderlich geworden sind.

Die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Magdeburg wird zunächst in den Ausschüssen beraten und voraussichtlich im November im Stadtrat behandelt.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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