24. September 2007
NRW-Landtag beschließt Verschärfung der Gemeindeordnung
Stadtwerke Haltern und Herten nehmen Stellung zur Entscheidung
Herten/Haltern -
„Damit wird der Wettbewerb in der Energieversorgung weiter zu Lasten der Kunden behindert und das Oligopol der großen Konzerne zementiert.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe NRW, Dr. Norbert Ohlms, die massive Verschärfung der Gemeindeordnung, die am vergangenen Donnerstag (20. September) im NRW-Landtag verabschiedet wurde.
Trotz starker öffentlicher Proteste, nicht nur von den 230 NRW-Stadtwerken, sondern auch von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, wurden keine relevanten Änderungen am Regierungsentwurf für das neue Gemeindewirtschaftsrecht vorgenommen. Es bleibt dabei, dass die kommunalen Unternehmen künftig nur noch bei einem „dringenden öffentlichen Zweck“ tätig werden dürfen und nur dann, wenn private Unternehmen diese Aufgabe „nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich“ erledigen können.
„Auch die kleinen Stadtwerke müssen faire Chancen haben, sich im Wettbewerb zu behaupten. Dies wird uns durch die neue Gemeindeordnung erschwert“, meint Klaus Hötting, Leiter Energievertrieb der Stadtwerke Haltern am See GmbH. Auch Gisbert Büttner, Geschäftsführer der Hertener Stadtwerke bedauert die Entscheidung der Landesregierung: „Die Verschärfung der Gemeindeordnung bedeutet für uns eine massive Einschränkung der unternehmerischen Spielräume. Die Liberalisierung hört somit in NRW letztendlich auf.“
Zwar haben die Regierungsfraktionen in einem Entschließungsantrag zum Gesetz Argumente der kommunalen Seite aufgegriffen, den Gesetzestext selbst aber nicht entsprechend angepasst. „Dies ist letztlich reine Augenwischerei, weil es die Gerichte nicht bindet“, so Ohlms weiter. Die fraglichen Erläuterungen dienten lediglich der Beruhigung in den eigenen Reihen der größeren Regierungsfraktion. Die Verschärfung werde die Kommunalwirtschaft in ihrem Kern treffen. Das Gesetz stoße, wie Ohlms betonte, beim VKU auf erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Eine Vielzahl von Stadtwerken halte es für erforderlich, die geplanten Gesetzesänderungen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Sie haben sich deshalb entschlossen, gemeinsam ein Gutachten zur Überprüfung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen nach der Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts in NRW in Auftrag zu geben. Damit soll die letzte Möglichkeit zur Abwendung des Gesetzes ergriffen werden.
Weitere Informationen zur Verschärfung der Gemeindeordnung gibt es im Internet unter www.stadtwerke-nrw.de.
Pressekontakt: Hertener Stadtwerke GmbH, Kerstin Walberg (Pressesprecherin), Telefon: 02366/307-214, E-Mail: k.walberg@herten.de