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Münster, 25.09.2007

Bebauungsplan Coermühle wird geändert
Änderungen liegen bis Montag, 1. Oktober, aus / Bestandsschutz für Anlieger

Münster (SMS) Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Coermühle östlich der Sprakeler Straße stimmt nicht mit den Zielen des städtischen Einzelhandelskonzepts überein. Daher schlägt das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung eine Änderung der so genannten textlichen Festsetzungen vor. Der geänderte Bebauungsplanentwurf liegt bis einschließlich Montag, 1. Oktober, im Kundenzentrum des Stadthauses 3 am Albersloher Weg 33 aus.

Der geänderte Bebauungsplan schließt zukünftig Einzelhandel im Gewerbegebiet Coermühle komplett aus, im Einklang mit dem Ziel, den Einzelhandel in der Innenstadt und den Stadtteilzentren zu stärken. Einzelhandelsbetriebe, die bereits vor Ort ansässig sind, betrifft die Änderung nicht. Sie genießen Bestandsschutz mit einer Option auf moderate Erweiterung.

Bis zum 1. Oktober können Interessierte sich zu der Bebauungsplan-Änderung äußern. Ausführliche Informationen finden sich im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung.

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