Testbetrieb der Fingerabdruckscanner für neue biometrische Reisepässe
Ab Montag in den Bürgerbüros
Magdeburg.
Ab 1. November 2007 (Antragsdatum) werden durch die Bundesdruckerei die Reisepässe der „2. Biometrischen Generation“ angefertigt. Das bedeutet, es werden neben dem Passbild auch Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Die städtischen Bürgerbüros testen das neue Verfahren ab Montag.
Für die neuen Reisepässe werden ab November bei Antragstellung die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger eingescannt und zur Anfertigung des Reisepasses an die Bundesdruckerei übermittelt. Medizinische Besonderheiten, wie das Fehlen eines Fingers oder Schädigungen der Finger werden dabei berücksichtigt.
Zur Absicherung einer reibungslosen Einführung sind die Passbehörden aufgefordert, im Vorfeld einen Testlauf mit der Bundesdruckerei durchzuführen. Während der Testphase werden die Fingerabdrücke - vorausgesetzt die betreffenden Personen stimmen zu - nur zu Testzwecken an die Bundesdruckerei übergeben. Die Reisepässe werden aber OHNE Fingerabdruck produziert. Der Test dient lediglich der Sicherstellung eines fehlerfreien Betriebes aller ab 1. November notwendigen Programmkomponenten und Geräte. Die Testphase wird auch das Risiko minimieren, dass Systeme nach der Inbetriebnahme am 1. November ausfallen und in den betroffenen Passbehörden keine Passanträge mit Fingerabdrücken entgegengenommen werden können.
Für alle Reisepässe, die ab 1. November 2007 beantragt werden, ist die Abgabe der Fingerabdrücke Pflicht, ohne die Fingerabdrücke ist eine Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen und schließt die gleichzeitige Beantragung eines richtigen Reisepasses ein. Die Notwendigkeit eines vorläufigen Reisepasses muss durch die Vorlage von Flugtickets etc. nachgewiesen werden. Eine Ausstellung kommt auch bei vorübergehenden Erkrankungen (vorübergehendes Fehlen biometrisch bedeutsamer Merkmale) in Betracht (z.B. Verletzung der Finger, Knochenbrüche und Verbände); setzt aber die Verpflichtung zur Beantragung eines richtigen Reisepasses nach Wegfall der Hinderungsgründe voraus, was durch die Passbehörden überwacht wird.
Die Daten auf dem Chip sind sehr stark verschlüsselt und bieten so Sicherheit vor Missbrauch. Ein Auslesen der Chips ist nur mit ePass-Lesegeräten, die über Trustcenter zertifiziert wurden, in den zuständigen Passbehörden möglich. Es werden keine Abdrücke gespeichert und keine Massenspeicherungen durchgeführt. Nach der Versendung des Antrages an die Bundesdruckerei werden die Fingerabdrücke aus dem Meldeprogramm der Bürgerbüros gelöscht und bei der Bundesdruckerei erfolgt eine Zwischenspeicherung nur zur Herstellung des Reisepasses, danach werden die Fingerabdrücke dort ebenfalls gelöscht.
Um den reibungslosen Ablauf des neuen Verfahrens ab 1. November sicherzustelllen, werden die Bürgerbüros das Verfahren ab 8. Oktober - beginnend in den BürgerBüros Mitte und Süd – testen. Dazu werden einzelne Antragsteller gebeten, sich für einen Probelauf der Programmkomponenten und Geräte zur Verfügung zu stellen. Mit einem Merkblatt werden die Antragsteller auf die Notwendigkeit des Probelaufes, wie auch auf die Nutzung ihrer Fingerabdrücke hingewiesen.
Mit der Einführung der Reisepässe der 2. Biometrischen Generation entstehen für die Bürgerrinnen und Bürger keine höheren finanziellen Belastungen, da die Mehrkosten durch die Kommunen aufzubringen sind.
Der städtische Bürgerservice bittet deshalb alle Personen, die um eine Teilnahme am Test gebeten werden, sich dem nicht zu verschließen.
Weitere Veränderungen zu Personaldokumenten ab 1. November 2007:
- in den Reisepässen gibt es keine Kindereinträge mehr
- ein biometrisches Passbild ist für alle Pflicht und die Fingerabdrücke werden bei Kindern ab Vollendung des 6. Lebensjahres erhoben
- die Unterschriftspflicht für Reisepass und Personalausweis beginnt mit dem 10. Lebensjahr, die Unterschriftsleistung zwischen dem 5. und 9. Lebensjahr obliegt dem Ermessen der Pass/Ausweisbehörde
- Änderung der Gültigkeitsdauer für Reisepass und Personalausweis von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren), Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
- in Reisepass und Personalausweis entfallen die Einträge von Ordens- und Künstlernamen
- ein Personalausweis kann für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Alter ausgestellt werden
- die Beantragung für Personen von 0 bis 15 Jahren obliegt den Sorgeberechtigten
- der erste Personalausweis bleibt weiterhin gebührenfrei
- der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, max. bis zum 12. Lebensjahr
- Differenzen zwischen der wachstumsbedingten und der eingetragenen Körpergröße minderjähriger Pass-/Ausweisinhaber sind innerhalb der 6 Jahresfrist kein Ungültigkeitskriterium
Weitere Informationen unter www.magdeburg.de/buergerservice.
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