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Magdeburg, 11. Oktober 2007
Laub – wer ist für die Entsorgung verantwortlich?

Magdeburg.

 

Magdeburg ist eine grüne Stadt. Das bringt für die Stadt und ihre Bewohner viele Vorteile, denn Bäume und Hecken übernehmen wichtige ökologische Funktionen für uns alle. Sie produzieren den  lebensnotwendigen Sauerstoff, sie sorgen für Klimaausgleich, filtern Staub, dämpfen den Lärm und beleben das Stadtbild, sind Lebensstätten für Vögel und Insekten. Wenn im Herbst das Laub fällt, muss es von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt werden – dies fällt in die Zuständigkeit desjenigen, der für die Straßenreinigung verantwortlich ist.

 

Und wenn im Herbst das Laub von den Bäumen fällt, ist auch das ökologisch noch sehr wertvoll. Im Garten gehört Laub zu den wichtigsten Kompostmaterialien. Auf den Boden zwischen Sträuchern und Hecken aufgebracht, schützt die Schicht die Pflanzen vor Frosteinwirkung und bietet gleichzeitig Kleinstlebewesen Nahrung, die wiederum den Boden fruchtbar machen. Die ständige Bodenabdeckung verhindert das Auswaschen des Bodens bei starken Regengüssen und das Austrocknen durch Wind und Sonne. Unter der Mulchschicht bleibt der Boden feucht und krümelig. Igel und andere Kleintiere finden in der warmen Blätterdecke ein ideales Versteck zum Überwintern.

 

Laub aus dem eigenen Garten sollte am besten zum Kompostieren oder Mulchen verwendet werden. Auch die Biotonne kann für die Laubentsorgung genutzt werden, denn dieses Material wird ebenfalls kompostiert und damit dem Naturkreislauf zurückgegeben.

 

Zum Kompostieren und Mulchen in Nutzgärten sollte auf der Fahrbahn zusammengefegtes Laub wegen der Schadstoffbelastung allerdings nicht verwendet werden. Hier ist die Entsorgung in der Mülltonne vorzuziehen.

 

Wer ist für die Laubentsorgung auf öffentlichen Straßen und Wegen verantwortlich?

 

Es spielt keine Rolle, woher das Laub stammt, das auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zu beseitigen ist. Im Rahmen der Pflicht zur Straßenreinigung muss auch das Laub zusammengekehrt und entsorgt werden.

 

In Straßen der Reinigungsklasse I ist die Gehwegreinigung Bestandteil der Straßenreinigungsgebühr und wird von der Stadt erledigt. In allen anderen Reinigungsklassen ist die Gehwegreinigung (in der Reinigungsklasse V auch die Fahrbahnreinigung) auf die Anlieger übertragen. Diese sind damit auch zur Laubbeseitigung verpflichtet. Anlieger, die zur Reinigung verpflichtet sind, müssen deshalb auf ihre Kosten auch Laub entsorgen, das von Bäumen stammt, die nicht auf dem eigenen Grundstück stehen, sondern beispielsweise im öffentlichen Straßenraum.

 

Als Entsorgungsmöglichkeiten seien genannt:

-         Biotonne

-         Sack für Laub und Grünabfälle (2,40 EUR/Stück, 110 Liter) zusätzlich zur Biotonne

-         Abgabe an den Wertstoffhöfen (bis 1 m³ kostenlos).

 

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetirebes unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

- Abfallberatung:            0391/540-4666

- Straßenreinigung:            0391/540-4700

 

 



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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