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Lohnsteuerkarten bitte prüfen
Borken - 19. Oktober 2007. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurden Ende letzter Woche (19.10.) die Lohnsteuerkarten zugestellt. Personen, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, aber für 2008 eine benötigen, können diese beim Bürgerbüro beantragen. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten können im Bürgerbüro oder beim Finanzamt zurückgegeben werden.
Bevor die Lohnsteuerkarten an den Arbeitgeber weitergegeben werden, sollten die Eintragungen auf der Steuerkarte wie Steuerklasse, das Kirchensteuermerkmal, die Anzahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge überprüft werden, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung.
Nicht zutreffende Steuerklassen werden durch das Bürgerbüro geändert. Die Änderung erfolgt immer zum Ersten des folgenden Monats. Damit ein Steuerklassenwechsel zum 01.01. des kommenden Jahres erfolgen kann, ist es wichtig, beide Lohnsteuerkarten noch im Jahr 2007 vorzulegen.
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich noch in der Ausbildung befinden, können nur durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Freibeträge für Körperbehinderungen und die Entfernungspauschale werden ebenfalls nur durch das Finanzamt eingetragen oder geändert. Entsprechende Anträge sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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