[E-Mail-Abo] |
Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 25.10.2007
|
Zukünftig Klage statt Widerspruch Die Landesregierung NRW verspricht sich vom Wegfall des zeit- und kostenintensiven Vorverfahrens die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und die Beschleunigung des Verfahrens. Der Bürger muss nicht mehr die Prüfung und den Widerspruchsbescheid der Behörde abwarten, sondern kann sich unmittelbar an das Verwaltungsgericht wenden. Nur in wenigen Rechtsbereichen kann auch künftig noch Widerspruch erhoben werden. So zum Beispiel bei der Bewertung von Leistungen im Rahmen einer berufsbezogenen Prüfung, im Schul- und Ausbildungsrecht, bei Rundfunkgebührenbescheiden oder bei Bescheiden, die nach dem Sozialgesetzbuch II und XII erteilt werden. Auch Steuerbescheide des Finanzamtes können weiterhin mit einem Einspruch angefochten werden. Die Stadt Iserlohn wird zukünftig in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung, die in jedem städtischen Bescheid zu finden ist, darüber informieren, ob direkt Klage erhoben oder nach wie vor zunächst Widerspruch eingelegt werden muss. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich vor einer Klageerhebung gegebenenfalls zunächst noch einmal mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne gerichtliches Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert! Besonders wichtig im Zusammenhang mit der neuen Regelung ist auch das so genannte Anhörungsverfahren. Dabei schreibt die Stadt die Bürger an und bittet sie um ihre Stellungnahme zu beabsichtigten Entscheidungen oder getroffenen Feststellungen oder auch um Mitteilung von Veranlagungsgrundlagen. Sie haben damit die Gelegenheit, sich vor einer abschließenden Entscheidung der Behörde zur Sache zu äußern. Die vorgetragenen Argumente werden dann von der Stadt Iserlohn bei der Entscheidung berücksichtigt. So sollen Fehler schon im Vorfeld und letztlich fehlerhafte Bescheide vermieden werden. Natürlich können auch weiterhin notwendige Änderungen der Abgabenfestsetzung aufgrund geänderter Verhältnisse direkt bei der Stadt beantragt werden, wie zum Beispiel bei Änderungen des Müllvolumens, des Gewerbeertrages, der Anzahl der Hunde, der Eigentumsverhältnisse usw.
Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gern bereit, die neue Rechtslage zu erläutern. |
[Zurück] |
STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de |
|
Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. |