26. Oktober 2007
Kreis Viersen
Die Bundesregierung hatte die Kürzungen damit begründet, dass die Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften - Familien oder Einzelpersonen - gesunken sei. "Im Kreis Viersen haben im September rund 9.500 dieser so genannten Bedarfsgemeinschaften Arbeitslosengeld II und so auch Unterkunftszahlungen erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr sind das mehr als 700 Bedarfsgemeinschaften weniger", sagte Burkhard Maaßen, stellvertretender Geschäftsführer der Arge im Kreis Viersen.
Grund für den Rückgang der Bedarfsgemeinschaften ist aber neben der Vermittlung in Arbeitsverhältnisse auch, dass Bezieher des Arbeitslosengeldes II unter 25 Jahren keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Unterkunft und Heizungskostenübernahme haben. Sie müssen entweder von den Eltern übernommen werden oder die Jugendlichen müssen wieder zu den Eltern ziehen. Im Klartext heißt das, dass es zwar weniger Haushalte gibt, die Hartz IV beziehen, zu den einzelnen Haushalten aber gehören mehr Menschen. Dazu kommen gestiegene Mieten, vor allem Energiekosten, die die Haushalte der Kommunen belasten.
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