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Widerspruchsverfahren wird abgeschafft

Borken - 29. Oktober 2007. Wer in der Vergangenheit mit seinem Gebühren- oder Beitragsbescheid nicht einverstanden war, konnte innerhalb einer bestimmten Frist bei der Kommunalverwaltung Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit gibt es künftig nicht mehr. Darauf weist die Stadt Borken in einer Pressemitteilung hin.

Ab dem 1. November muss in einem solchen Falle innerhalb eines Monats direkt vor dem Verwaltungsgericht schriftlich Klage erhoben werden. Grund dafür ist, dass am 1. November das vom Landtag verabschiedete "Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau" in Kraft tritt. Mit diesem Gesetz werden die Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft und damit die Verfahren beschleunigt. Künftig können die Bürgerinnen und Bürger schneller zu rechtskräftigen Entscheidungen kommen, so die Begründung für das Gesetz.

Bei den Städten, Gemeinden und Kreisen gibt es ein Widerspruchsverfahren künftig nur noch in den gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen, insbesondere dann, wenn es bundes- oder europarechtlich vorgeschrieben ist. So bleibt es zum Beispiel im gesamten Sozialbereich bei den Widerspruchsverfahren.

Auch künftig wird auf allen Bescheiden eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden sein, die den Empfänger informiert, wie er sich verhalten kann, wenn er mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Die Stadt Borken empfiehlt allen betroffenen Bürgern, sich vor der Erhebung einer Klage zunächst mit den Mitarbeitern im Rathaus in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen könnten Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, könne das unter Umständen sehr teuer werden, so die Stadt in ihrer Meldung. Die Klagefrist von einem Monat verlängere sich allerdings durch einen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
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Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
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